# SiGeKo-Kosten und Honorar-Rechner: Was kostet ein SiGeKo?

> Was kostet ein SiGeKo? Meist 0,5–1,5 % der Baukosten, Sonderleistungen 80–120 € je Stunde. SiGeKo-Kosten mit dem kostenfreien Honorar-Rechner nach AHO berechnen.

Quelle: https://www.baustellenueberwachung-mieten.de/wiki/sigeko-honorar-rechner-kosten/ · Autor: Johannes Partz · Aktualisiert: 09.10.2026 · Anbieter: Lindenfield GmbH, Eupener Str. 124, 50933 Köln

## Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- **SiGeKo-Kosten:** Ein SiGeKo kostet meist 0,5 bis 1,5 Prozent der Baukosten – bei Einfamilienhäusern bis etwa 2.500 Euro, bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten 2.500 bis 7.500 Euro, bei Büro- und Industriegebäuden 10.000 Euro und mehr.
- **Stundensatz:** Sonderleistungen, die über das Leistungsbild des SiGeKo hinausgehen, lassen sich mit einem Stundensatz von 80 bis 120 Euro kalkulieren.
- **Honorar nach AHO:** Die HOAI regelt das SiGeKo-Honorar nicht, Orientierung geben die AHO-Empfehlungen. Das Grundhonorar verteilt sich zu 20 Prozent auf den SiGe-Plan, zu 5 Prozent auf die Unterlage für spätere Arbeiten und zu 75 Prozent auf die Koordination während der Ausführung.
- **Honorar-Rechner:** Der kostenfreie SiGeKo-Honorar-Rechner auf dieser Seite schätzt das Honorar aus anrechenbaren Baukosten, Gefährdungsklasse und gewählten Leistungsphasen.

**Was kostet ein SiGeKo?** Die SiGeKo-Kosten liegen meist bei 0,5 bis 1,5 Prozent der Baukosten, bei kleinen Bauvorhaben anteilig darüber. Wir zeigen, wie sich das Honorar des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach den AHO-Empfehlungen zusammensetzt, welcher Stundensatz üblich ist und mit welchen Kosten Sie für Ihr Bauvorhaben rechnen sollten – inklusive kostenfreiem SiGeKo-Honorar-Rechner.

![Helm, Rechner und Baupläne als Symbolbild für SiGeKo-Kosten](https://www.baustellenueberwachung-mieten.de/img/wiki-sigeko-honorar-1600.webp)
*© Veayo – stock.adobe.com*

**Wichtig zu wissen:** Die SiGeKo-Kosten hängen von zahlreichen Einflussfaktoren ab und lassen sich nur schwer pauschal bestimmen. Wir empfehlen daher, den SiGeKo-Honorar-Rechner für eine erste Kostenschätzung heranzuziehen. Konkrete Angaben bekommen Sie mit einem kostenfreien Vergleichsangebot.

## Was kostet ein SiGeKo? Richtwerte für die SiGeKo-Kosten

Ein SiGeKo – ausgeschrieben Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, oft auch Sicherheitskoordinator genannt – stellt seine Leistung je nach Bauvorhaben sehr unterschiedlich in Rechnung. Für eine erste Einschätzung helfen Richtwerte. Abhängig von der Art und der Größe des Bauwerks fallen üblicherweise folgende Kosten an:

- bis 2.500 Euro für kleine Bauvorhaben wie Einfamilienhäuser
- 2.500 bis 7.500 Euro für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte
- 10.000 Euro und mehr für Büro- sowie Industriegebäude und komplexe Sanierungen

Alternativ lassen sich die SiGeKo-Kosten anhand der geplanten Baukosten abschätzen: Üblicherweise machen sie 0,5 bis 1,5 Prozent davon aus. Hinzu kommen gegebenenfalls Sonderleistungen, Nebenkosten und die Umsatzsteuer.

### SiGeKo-Kosten nach Baukosten: Beispielwerte der Honorarkurve

Wie sich das Honorar mit der Bausumme entwickelt, zeigt die Honorarkurve nach AHO/IWW, auf der auch der SiGeKo-Honorar-Rechner auf dieser Seite beruht. Die Tabelle nennt das Grundhonorar für den vollen Leistungsumfang aus SiGe-Plan, Unterlage und Ausführungsphase – ohne Zuschläge, besondere Leistungen, Nebenkosten und Mehrwertsteuer, gerundet auf zehn Euro. Welche Bauwerke in welche Gefährdungsklasse fallen, steht weiter unten beim Rechner.

| **Beispielwerte: SiGeKo-Honorar nach Baukosten (netto)** |  |  |  |  |
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| Anrechenbare Baukosten | Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 | Anteil (Klasse 2) |
| **100.000 €** | 1.610 € | 2.010 € | 2.520 € | 2,0 % |
| **250.000 €** | 2.740 € | 3.430 € | 4.290 € | 1,4 % |
| **500.000 €** | 4.110 € | 5.130 € | 6.410 € | 1,0 % |
| **1.000.000 €** | 6.140 € | 7.680 € | 9.600 € | 0,8 % |
| **2.500.000 €** | 10.460 € | 13.070 € | 16.340 € | 0,5 % |
| **5.000.000 €** | 15.640 € | 19.550 € | 24.440 € | 0,4 % |

**Richtwerte und Rechner zusammen lesen:** Beide Angaben widersprechen sich nicht, sie beschreiben unterschiedliche Größenordnungen. Die Honorarkurve verläuft degressiv: Je größer die Bausumme, desto kleiner der prozentuale Anteil. Bis etwa 200.000 Euro Baukosten liegt der errechnete Anteil über 1,5 Prozent, zwischen rund 200.000 Euro und 2,8 Millionen Euro trifft er die Spanne von 0,5 bis 1,5 Prozent, und bei noch größeren Bausummen fällt er darunter. Bei kleinen Bauvorhaben können Liste und Kurve deshalb deutlich auseinanderliegen: Für ein Einfamilienhaus mit 400.000 Euro Baukosten nennt die Liste oben bis zu 2.500 Euro, die Honorarkurve rechnet rund 4.500 Euro für den vollen Leistungsumfang aus Planung und Bauausführung. Welcher Wert passt, hängt davon ab, wie viele Begehungen und welche Unterlagen tatsächlich vereinbart sind.

### SiGeKo-Stundensatz: 80 bis 120 Euro für Sonderleistungen

Die Grundleistungen des SiGeKo werden meist über ein Honorar abgerechnet, das sich an den Baukosten orientiert. Sonderleistungen, die über das Leistungsbild hinausgehen, lassen sich dagegen mit einem Stundensatz von 80 bis 120 Euro kalkulieren – etwa zusätzliche Schulungen, vertiefte Gefährdungsanalysen oder häufigere Baustellenbegehungen.

Der Stundensatz hilft auch, ein Honorar auf Plausibilität zu prüfen: Ein Grundhonorar von rund 5.130 Euro für ein Bauvorhaben der Klasse 2 mit 500.000 Euro Baukosten entspricht bei 80 bis 120 Euro pro Stunde etwa 43 bis 64 Stunden Fachleistung. Diese Umrechnung zeigt der SiGeKo-Honorar-Rechner zu jedem Ergebnis an.

**Wichtig zu wissen:** Auch wenn das Leistungsbild der SiGeKo klar definiert ist, hängt der eigentliche Aufwand immer auch vom Bauvorhaben ab. Ebendarum ermöglichen die Richtwerte nur einen ersten Überschlag. Geht es um eine Kostenschätzung, empfehlen wir unseren kostenfreien SiGeKo-Honorar-Rechner. Konkretere Angaben bietet nur ein individuell kalkuliertes Angebot.

## Wie setzen sich die SiGeKo-Kosten zusammen?

Für die Sicherheit auf Baustellen zu sorgen, ist eine Aufgabe des Bauherrn nach § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV). Er muss in zahlreichen Fällen einen sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aufstellen und für dessen Einhaltung sorgen. Verfügen Sie selbst nicht über diese Kompetenz und gibt es im Unternehmen keine entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter? Dann empfiehlt es sich, einen externen Sicherheits-Koordinator (SiGeKo) sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) zu beauftragen. Dieser erstellt den SiGe-Plan und sorgt während der Ausführung des Bauvorhabens für dessen Einhaltung. Ihre Vorteile:

- Sie bauen rechtssicher und erfüllen alle entsprechenden Pflichten
- Die Abläufe auf der Baustelle sind klar geregelt und Stillstände bleiben aus
- Durch den SiGe-Plan kommt es zu geringeren Ausfallzeiten und Bußgeldern
- Alle Beteiligten haben gleiche Informationen zu Gefahren und Maßnahmen

**Was ist der SiGe-Plan?** Der SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist ein Dokument, das auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern vorgeschrieben ist. Er beschreibt alle Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Abläufe, die für den Schutz der Beschäftigten notwendig sind. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Gefahrenvermeidung, die Koordination von Arbeiten sowie der Einsatz von Schutzvorrichtungen und Notfallpläne. Der SiGe-Plan wird vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erstellt und während der Bauphase fortgeschrieben. Mehr zu Pflichten und Inhalten erfahren Sie im Beitrag **SiGe-Plan: Gründe, Anforderungen, Muster und Kosten**.

### Kosten und Leistungsbild der SiGeKo in Planungs- und Ausführungsphase

Überträgt der Bauherr die Aufgaben auf einen externen SiGeKo, kann dieser Kosten dafür erheben und in Rechnung stellen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Wichtige Einflussfaktoren sind unter anderem:

- die Art des Bauvorhabens
- die Größe des Bauvorhabens
- die Dauer des Bauvorhabens
- die Art der vorhandenen Gefahren

Die SiGeKo-Kosten fallen dabei sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase an. Bei der Planung geht es dabei darum, Gefahren zu analysieren, Schutzmaßnahmen zu definieren und den Bauablauf optimal zu planen. Ist das erledigt, geht es in der Ausführungsphase darum, den SiGe-Plan durchzusetzen. Dazu haben Koordinatoren verschiedene Aufgaben. Zum einen passen sie den SiGe-Plan an sich ändernde Gegebenheiten der Bauplanung an. Zum anderen unterweisen Sie Angestellte. Sie prüfen die Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans vor Ort und protokollieren eventuelle Verstöße.

**Unser Tipp:** Der Sigeplan beeinflusst unter Umständen auch den Bauablauf und die Baukosten. Beziehen Sie den SiGeKo frühzeitig ein, um Kosten zu sparen und einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten.

### Sonderleistungen sorgen für höhere Kosten der SiGeKo auf dem Bau

Zu dem oben beschriebenen Leistungsbild der SiGeKo kommen unter Umständen Sonderleistungen hinzu. Das sind im Grunde alle Aufgaben, die über die gesetzlich geforderten Grundleistungen (Erstellen und Fortschreiben des SiGe-Plans, Unterlage für spätere Arbeiten, Koordination auf der Baustelle) hinausgehen. Dazu zählen zum Beispiel:

- besondere Schulungen oder Einweisungen für einzelne Gewerke
- detaillierte Gefährdungsanalysen und Gutachten
- Erstellung zusätzlicher Dokumentationen oder Pläne
- häufige oder über den üblichen Rahmen hinausgehende Baustellenbegehungen
- Unterstützung bei behördlichen Genehmigungen oder speziellen Sicherheitskonzepten
- Beratungen in der Nutzungsphase des Gebäudes (z. B. bei Umbauten)

Diese Aufgaben gehen über das Leistungsbild eines SiGeKo hinaus und lassen sich daher nur gesondert vereinbaren. Geht es um die Kosten der SiGeKo, kommen Ausgaben für die Sonderleistungen extra hinzu – sie lassen sich nicht pauschal kalkulieren.

### AHO statt HOAI: So wird das SiGeKo-Honorar berechnet

Die Kosten der SiGeKo richten sich nicht nach der HOAI. Sie folgen Empfehlungen des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Empfehlungen). Nach dieser Systematik setzt sich das SiGeKo-Honorar aus dem Grundhonorar für die Leistungsphasen A1, A2 und B, Zuschlägen für erschwerte Bedingungen (C), besonderen Leistungen (D) und Nebenkosten zusammen.

Das Grundhonorar hängt von den anrechenbaren Nettobaukosten und der Gefährdungsklasse ab. Die von IWW veröffentlichte Honorarformel (Formelstand 2005) rechnet für Klasse 2 mit 2,507 × Baukosten0,581; Klasse 1 liegt 20 Prozent darunter, Klasse 3 25 Prozent darüber. Vom Grundhonorar entfallen 20 Prozent auf den SiGe-Plan (A1), 5 Prozent auf die Unterlage für spätere Arbeiten (A2) und 75 Prozent auf die Koordination während der Ausführung (B). Genau diese Rechnung steckt im SiGeKo-Honorar-Rechner weiter unten.

**Wichtig zu wissen:** Die AHO-Empfehlungen legen keine verbindlichen Preise fest. SiGeKo-Honorare können deshalb je nach Anbieter recht unterschiedlich ausfallen. Verbindliche Informationen zu den SiGeKo-Kosten bietet nur ein individuell kalkuliertes Angebot.

## SiGeKo-Rechner: Kosten für Ihr Bauvorhaben kostenfrei abschätzen

Stehen bereits einige Grundparameter der Planung fest? Dann hilft unser SiGeKo-Rechner dabei, die Kosten besser abzuschätzen. Neben den geplanten Baukosten sollten Sie das Bauvorhaben dazu in eine von drei Gefährdungsklassen einordnen können.

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| **Gefährdungsklasse 1** | Autohäuser, Bauschutt-, Hausmüll-, Mono- und Sonderabfalldeponien, Brückenbauwerke, Deich- und Dammbauwerke, Hochwasser- und Regenrückhaltebecken, Institutionsgebäude, Lagergebäude, ohne Mischnutzung, Leitungssysteme für Abwasser, Maste und Türme, Pump- und Schöpfwerke, Straßen- und Gleisanlagen, Tankstellen, Transportleitungen für wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase, Tunnelbauwerke, Verbrauchermärkte. |
| **Gefährdungsklasse 2** | Allgemeinbildende und Berufsschulen, Alten-/Pflegeheime, Bahnhöfe, Betriebs-/Werkstätten, Bürogebäude, Ein-/Zweifamilien-/Reihenhäuser ohne Eigenleistungen, Feuerwehrhäuser, Gaststätten, Kantinen, Mensen, Gebäude für kulturelle und musische Zwecke, Geschäftshäuser, Hoch- und Tiefgaragen, Industrielle Produktionsgebäude, Kindergärten mit einfachem Standard, Krankenhäuser, Laborgebäude, Maste und Türme mit Aufbauten, Öffentliche Bereitschaftsdienste, Rastanlagen, Schwimm- und Sporthallen, Theater, Wohnhäuser mit mehr als 15-prozentiger Mischnutzung, Wohnheime und Internate. |
| **Gefährdungsklasse 3** | Bank-/Sparkassengebäude, Ein-/Zweifamilien-/Reihenhäuser mit Eigenleistungen, Gemeindezentren, Hotels, Lagergebäude mit bis zu 25-prozentiger Mischnutzung, Sonderschulen, Kindergärten, Sakralbauten, Wohnhäuser bis zu 15-prozentiger Mischnutzung. |

Die Einordnung in eine Gefährdungsklasse hilft dabei, die Gefahren auf der Baustelle vorher abzuschätzen und den Aufwand sowie die Kosten der SiGeKo besser kalkulieren zu können.

Darüber hinaus sollten Sie wissen, welche Leistungsphasen Sie beauftragen möchten. Zur Wahl stehen dabei die Folgenden:

| Leistungsphase | Inhalt |
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| **Leistungsphase A1** | **Erstellung des SiGe-Plans** |
| **Leistungsphase A2** | **Erstellung weiterer Unterlagen** |
| **Leistungsphase B** | **Ausführungsphase** |
| **Leistungsphase C** | **Zuschlagsfähige Leistungen für Phase A1/2 oder B** mit üblichen Zuschlägen von 10 bis 50 Prozent; dazu gehören etwa Bes. gefährliche Arbeiten bis mittlerer Aufwand (bis 20 %); Bes. gefährliche Arbeiten bis hoher Aufwand (20 bis 30 %); Bes. gefährliche Arbeiten bis sehr hoher Aufwand (30 bis 50 %); Rückbau- und Abbrucharbeiten (bis 100 %); Betriebliche Tätigkeiten / bes. äußere Einflüsse (10 bis 40 %); Einflüsse anderer Baumaßnahmen (5 bis 25 %); Änderungsanpassungen SiGePlan (nach Aufwand); Planungsänderungen / Ablaufstörungen etc. (nach Aufwand); Randbedingungen Bauen im Bestand (15 bis 50 %); Erstellung Baustellenvorankündigung (pauschal 150 €); Verspätete Hinzuziehung des Koordinators (pauschal nach Bedarf) |
| **Leistungsphase D** | **Besondere Leistungen, die das eigentliche Leistungsbild des SiGeKo übersteigen und nicht verpflichtend sind;** dazu gehören Planungsanalyse bezüglich Gefährdungen (pauschal 1.000 €); Teilnahme an allgemeinen Baubesprechungen (pauschal nach Bedarf); Erstellung Baustelleneinrichtungsplan (pauschal nach Bedarf); Erstellung Baustellenordnung (pauschal 250 €); Erstellung Flucht-/Rettungswegekonzept (pauschal 1.200 €); Erstellung Gefährdungsbeurteilungen |

Hinzu kommen Nebenkosten, die etwa für Fahrten etc. anfallen. Diese verändern das Grundhonorar und lassen sich üblicherweise mit etwa fünf Prozent berücksichtigen. Orientierung bietet hier die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Sind alle Grundlagen bekannt? Dann können Sie den SiGeKo-Honorar-Rechner ausfüllen und die Kosten des SiGeKo für Ihr Bauvorhaben berechnen.

### Honorar nach AHO kostenlos berechnen

Quelle der Berechnung: [iww.de](https://www.iww.de/pbp/archiv/sigeko-leistungen-so-berechnen-sie-ein-auskoemmliches-honorar-und-setzen-es-in-der-praxis-durch-f16406)

**Wichtig zu wissen:** Der Rechner basiert auf einer vereinfachten Rechnung, in der sich die Komplexität eines Bauvorhabens nicht vollständig abbilden lässt. Nutzen Sie das Ergebnis daher nur als Richtwert und nicht als Kalkulationsgrundlage. Verbindliche Informationen zu den SiGeKo-Kosten gibt nur ein individuell erstelltes Vergleichsangebot.

## FAQ: Häufige Fragen zu SiGeKo-Kosten und Honorar

## Häufige Fragen

### Was kostet ein SiGeKo?

Als Richtwert kostet ein SiGeKo bei kleinen Bauvorhaben wie Einfamilienhäusern bis etwa 2.500 Euro, bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten 2.500 bis 7.500 Euro und bei Büro- und Industriegebäuden oder komplexen Sanierungen 10.000 Euro und mehr. Bezogen auf die Baukosten sind das üblicherweise 0,5 bis 1,5 Prozent; bei kleinen Bausummen liegt der Anteil darüber. Verbindlich wird es erst, wenn Projektdaten, Gefährdungsklasse und Leistungsumfang konkret sind.

### Wie hoch ist der Stundensatz eines SiGeKo?

Für Sonderleistungen, die über das Leistungsbild des SiGeKo hinausgehen, lässt sich mit einem Stundensatz von 80 bis 120 Euro rechnen. Die Grundleistungen – SiGe-Plan, Unterlage für spätere Arbeiten und Koordination während der Ausführung – werden meist über ein Honorar abgerechnet, das sich an den Baukosten orientiert.

### Wie setzen sich die Kosten für den SiGeKo zusammen?

Die Kosten ergeben sich aus dem Grundhonorar für Planung und Ausführung, dem konkreten Projektaufwand und eventuellen Zuschlägen. Einfluss haben insbesondere Art und Größe des Bauvorhabens, Baukosten, Bauzeit, Gefährdungslage und die gewünschte Begleittiefe vor Ort. Hinzu kommen je nach Vereinbarung Nebenkosten und die Umsatzsteuer.

### Wie wird das SiGeKo-Honorar nach AHO berechnet?

Die AHO-Empfehlungen teilen das SiGeKo-Honorar in das Grundhonorar für die Leistungsphasen A1 (SiGe-Plan, 20 Prozent), A2 (Unterlage für spätere Arbeiten, 5 Prozent) und B (Ausführung, 75 Prozent), Zuschläge für erschwerte Bedingungen, besondere Leistungen und Nebenkosten. Das Grundhonorar ergibt sich aus den anrechenbaren Baukosten und der Gefährdungsklasse. Die HOAI enthält dafür keine eigene Honorartafel.

### Wie nutze ich einen SiGeKo-Honorar-Rechner sinnvoll?

Der SiGeKo-Honorar-Rechner liefert auf Basis weniger Eckdaten wie anrechenbaren Baukosten, Gefährdungsklasse und gewählten Leistungsphasen einen ersten Richtwert. Er ersetzt keine individuelle Angebotskalkulation, hilft aber, Budgets zu planen, Varianten zu vergleichen und Gespräche mit Anbietern fundiert zu führen.

### Was kostet ein Baukoordinator?

Ist mit Baukoordinator die Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf einer deutschen Baustelle gemeint, handelt es sich um den SiGeKo nach Baustellenverordnung – dann gelten die Richtwerte auf dieser Seite. In Österreich heißt die Rolle Planungs- und Baustellenkoordinator, in der Schweiz übernimmt ein Sicherheitsbeauftragter oder Baukoordinator die Aufgabe. Dort gelten andere Rechtsgrundlagen, die Kosten dieser Seite beziehen sich auf Deutschland.

### Was macht ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator und warum brauche ich ihn?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erkennt und bewertet Gefahren auf der Baustelle, stimmt Schutzmaßnahmen zwischen allen Beteiligten ab und sorgt dafür, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan eingehalten wird. Immer wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig sind, ist diese Koordination zentral, um Unfälle, Verzögerungen und Bußgelder zu vermeiden.

### Wann ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erforderlich?

Sobald mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten, schreibt die Baustellenverordnung eine koordinierte Planung und Ausführung des Arbeitsschutzes vor. Verfügt der Bauherr nicht selbst über die nötige Fachkunde und Kapazitäten, beauftragt er einen externen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, der Planung und Umsetzung übernimmt.

### Was ist der SiGe-Plan?

Der SiGe-Plan ist das zentrale Dokument für die Baustellensicherheit. Er beschreibt Gefährdungen, legt Schutzmaßnahmen, Zuständigkeiten, Abläufe, Unterweisungen und Notfallorganisation fest und wird während der Ausführung fortgeschrieben. Er schafft Klarheit für alle Firmen und reduziert Ausfallzeiten sowie rechtliche Risiken.

### Welche Leistungsphasen umfasst die SiGeKo-Tätigkeit?

In der Planung analysiert der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Gefahren, entwickelt den SiGe-Plan und stimmt ihn mit dem Bauablauf ab. In der Ausführung setzt er den Plan durch, passt ihn bei Änderungen an, unterweist Beteiligte, kontrolliert die Einhaltung auf der Baustelle und dokumentiert Abweichungen. Welche Phasen beauftragt werden, legen Bauherr und SiGeKo vertraglich fest.

### Was gilt als Sonderleistung und warum wird sie separat vergütet?

Alles, was über das Mindestleistungsbild hinausgeht, zählt als besondere Leistung, etwa zusätzliche Schulungen, vertiefte Gefährdungsanalysen, zusätzliche Pläne oder häufigere Baustellenbegehungen. Diese Aufgaben sind projektabhängig und werden gesondert vereinbart und abgerechnet, weil ihr Umfang stark variieren kann.

### Was hat es mit Gefährdungsklassen auf sich?

Gefährdungsklassen helfen, den voraussichtlichen Aufwand anhand der Bauart und Nutzung einzuordnen. Je höher die Klasse, desto komplexer die Koordination und desto höher typischerweise der Zeitbedarf. Die Einstufung stützt die Honorarkalkulation, ersetzt aber nicht die projektspezifische Bewertung.

### Welche Angaben benötige ich für ein konkretes Angebot?

Für eine verlässliche Kalkulation braucht der Dienstleister Informationen zu Bauart, Umfang, Baukosten, Bauzeit, beteiligten Gewerken, besonderen Risiken und dem gewünschten Leistungsumfang in Planung und Ausführung. Je genauer diese Angaben sind, desto treffsicherer wird das Angebot.

### Wann sollte ich den SiGeKo einbinden?

Am besten so früh wie möglich, idealerweise bereits in der Entwurfs- und Ablaufplanung. Frühe Einbindung vermeidet spätere Umplanungen, reduziert Risiken, schont den Terminplan und spart Kosten, weil Schutzmaßnahmen von Anfang an sinnvoll in den Bauablauf integriert werden.

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Angebote anfordern: https://www.baustellenueberwachung-mieten.de/baustellenueberwachung-angebote/ · Telefon: +49 221 96880458 · E-Mail: info@baustellenueberwachung-mieten.de

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