# SiGeKo in der Schweiz: Sicherheitskonzept nach BauAV statt SiGeKo

> Den SiGeKo gibt es in der Schweiz nicht. Pflicht ist das SiKo nach Art. 4 BauAV, dazu die Koordinationspflicht nach Art. 9 VUV. Das ist zu tun.

Quelle: https://www.baustellenueberwachung-mieten.de/wiki/sigeko-schweiz-siko-bauav/ · Autor: Johannes Partz · Aktualisiert: 03.09.2026 · Anbieter: Lindenfield GmbH, Eupener Str. 124, 50933 Köln

## Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- **Kein SiGeKo:** Der Begriff stammt aus der deutschen Baustellenverordnung und existiert in der Schweiz rechtlich nicht. Beauftragt wird ein externer Sicherheitsbeauftragter (SiBe) oder ein Baukoordinator.
- **Pflicht seit 2022:** Seit dem 1. Januar 2022 ist ein schriftliches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (SiKo) nach Art. 4 der Bauarbeitenverordnung (BauAV) für jede Baustelle zwingend vorgeschrieben.
- **Mehrere Betriebe:** Arbeiten Firmen zusammen, greift zusätzlich die Koordinationspflicht nach Art. 9 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV).
- **Kontrolle:** Zuständig sind die Suva und die kantonalen Arbeitsinspektorate. Sie können Maßnahmen anordnen und bei unmittelbarer Gefahr die Arbeiten einstellen lassen.
- **Grenzüberschreitend:** Ein deutscher SiGe-Plan ersetzt das SiKo nicht — für eine Schweizer Baustelle gilt Schweizer Recht.

Wer in der Schweiz einen SiGeKo sucht, sucht eine Rolle, die es dort rechtlich nicht gibt. Der SiGeKo stammt aus der deutschen Baustellenverordnung. Die Schweiz regelt dasselbe Ziel anders: Seit dem 1. Januar 2022 ist für jede Baustelle ein schriftliches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept — kurz SiKo — nach Art. 4 der Bauarbeitenverordnung (BauAV) zwingend vorgeschrieben. Arbeiten mehrere Betriebe zusammen, greift zusätzlich die Koordinationspflicht nach Art. 9 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV). Dieser Beitrag zeigt, was das für Bauherren und Unternehmer praktisch bedeutet.

## Warum es den SiGeKo in der Schweiz nicht gibt

Der SiGeKo ist eine Umsetzung der EU-Baustellenrichtlinie. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und hat den Arbeitsschutz auf Baustellen eigenständig geregelt — über das Unfallversicherungsgesetz und die darauf gestützten Verordnungen. Statt einer eigens bestellten Koordinatorenfunktion steht dort ein Dokument im Mittelpunkt: das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept.

Statt eines SiGeKo beauftragen Sie in der Schweiz einen externen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) oder einen Baukoordinator. Beide erstellen das geforderte Konzept, stimmen die Maßnahmen der beteiligten Betriebe ab und kontrollieren deren Umsetzung auf der Baustelle.

| Land | Rechtsgrundlage | So heißt die Rolle dort |
| --- | --- | --- |
| Deutschland | Baustellenverordnung (BaustellV) | SiGeKo — Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator |
| Österreich | Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) | Planungskoordinator und Baustellenkoordinator |
| Schweiz | Bauarbeitenverordnung (BauAV), VUV | Sicherheitsbeauftragter (SiBe) oder Baukoordinator, dazu das SiKo |

Die Aufgabe ist in allen drei Ländern dieselbe: Wenn mehrere Firmen gleichzeitig auf einem Baufeld arbeiten, muss jemand ihre Schutzmaßnahmen aufeinander abstimmen. Unterschiedlich sind der Name der Rolle, das führende Dokument und die Behörde, die kontrolliert.

## Das Sicherheitskonzept (SiKo) nach Art. 4 BauAV

Kern der Schweizer Regelung ist Art. 4 BauAV. Danach müssen die Gefahren eines Bauvorhabens vor Beginn der Arbeiten ermittelt und die dazu passenden Schutzmaßnahmen in einem schriftlichen Konzept festgehalten werden. Seit der Revision, die am 1. Januar 2022 in Kraft trat, gilt das für jede Baustelle — nicht erst ab einer bestimmten Größe, Bausumme oder Bauzeit.

Ein tragfähiges SiKo beantwortet in der Praxis fünf Fragen:

- **Welche Gefahren** bringt dieses Bauvorhaben mit sich — Absturz, Einsturz, Verkehr, Elektrizität, Gefahrstoffe, Arbeiten übereinander?
- **Welche Maßnahmen** schließen diese Gefahren aus, und zwar konkret auf dieses Objekt bezogen statt als allgemeine Formel?
- **Wer ist verantwortlich** für jede einzelne Maßnahme, und bis wann muss sie stehen?
- **Wie läuft der Notfall** — Alarmierung, Rettungswege, Sanität, Zuständigkeiten außerhalb der Arbeitszeit?
- **Wie wird kontrolliert**, ob die Maßnahmen wirken, und wie wird das dokumentiert?

Wichtig: Ein Konzept von der Stange erfüllt die Anforderung nicht. Verlangt ist die Auswertung der Gefahren dieser Baustelle. Ein Papier, das auf jedes Bauvorhaben passt, passt im Zweifel auf keines.

## Koordinationspflicht nach Art. 9 VUV

Sobald Arbeitnehmende mehrerer Betriebe am selben Arbeitsplatz tätig sind, kommt Art. 9 der Verordnung über die Verhütung von Unfällen hinzu. Die beteiligten Arbeitgeber müssen sich über die notwendigen Schutzmaßnahmen verständigen und deren Umsetzung aufeinander abstimmen. Jeder Arbeitgeber bleibt dabei für seine eigenen Leute verantwortlich — abgestimmt werden die Schnittstellen.

Genau diese Schnittstellen sind die typischen Unfallquellen auf einer Baustelle:

- gemeinsam genutzte Gerüste, Leitern und Absturzsicherungen
- Arbeiten übereinander, bei denen herabfallendes Material den Gewerken darunter gefährlich wird
- Kranbetrieb, Baustellenverkehr und Fußwege auf demselben Areal
- Baustrom, Baustellenbeleuchtung und provisorische Installationen
- Sperrungen und Freigaben, die zwei Firmen unterschiedlich verstehen

Übrigens: Wer die Koordination organisiert, sollte schriftlich festgelegt sein. Wenn nach einem Unfall niemand benennen kann, wer für die Abstimmung zuständig war, fällt die Frage auf den Bauherrn und die beteiligten Arbeitgeber zurück.

## Sicherheitsbeauftragter oder Baukoordinator: wer die Aufgabe übernimmt

In kleinen Betrieben nimmt oft eine interne Kontaktperson für Arbeitssicherheit die Aufgabe wahr. Sobald es um ein Bauvorhaben mit mehreren Firmen geht, ist der externe Sicherheitsbeauftragte oder Baukoordinator der übliche Weg: Er erstellt das SiKo, führt die Abstimmung nach Art. 9 VUV, begeht die Baustelle und dokumentiert die Kontrollen.

Vier Gründe sprechen für die externe Vergabe:

- **Fachkunde:** Gefahrenermittlung und Maßnahmenplanung sind Routine, wenn jemand sie wöchentlich macht — und Stückwerk, wenn es einmal im Jahr passiert.
- **Unabhängigkeit:** Wer nicht am Terminplan der ausführenden Firma hängt, kann eine Maßnahme auch dann durchsetzen, wenn sie den Ablauf verzögert.
- **Nachweis:** Konzept, Begehungsprotokolle und Maßnahmenverfolgung liegen vollständig vor, wenn die Suva oder ein kantonales Arbeitsinspektorat kontrolliert.
- **Haftung:** Nach einem Unfall zählt, was dokumentiert ist. Ein gepflegtes Konzept ist der Unterschied zwischen nachweisbarer Sorgfalt und einer Behauptung.

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## Wer kontrolliert — und was bei Verstößen passiert

Zuständig für die Kontrolle auf Baustellen ist in erster Linie die Suva, daneben die kantonalen Arbeitsinspektorate. Die Durchführungsorgane können Baustellen jederzeit betreten, Maßnahmen anordnen und im Fall einer unmittelbaren Gefahr Arbeiten einstellen lassen.

Fehlt das Konzept oder wird es nicht gelebt, drohen Beanstandungen, Ermahnungen, ein Arbeitsunterbruch und — bei wiederholten Verstößen — eine Prämienerhöhung in der Unfallversicherung. Schwerer wiegt regelmäßig die persönliche Verantwortung: Nach einem schweren Unfall prüfen Untersuchungsbehörden, wer die Gefahr hätte erkennen und ausschließen müssen.

## Bauen in mehreren Ländern: worauf Sie achten

Wer Baustellen in Deutschland, Österreich und der Schweiz betreut, sollte drei Dinge auseinanderhalten: das führende Dokument, die Auslöseschwelle und die zuständige Behörde. Ein deutscher SiGe-Plan ersetzt kein SiKo nach BauAV, und eine österreichische Vorankündigung geht an ein Arbeitsinspektorat, das in der Schweiz nicht zuständig ist.

Praktisch bewährt hat sich, je Land eine ortskundige Fachperson zu beauftragen und die Dokumente projektweise zu führen — statt ein Formular über drei Rechtsordnungen zu spannen. Wie die Rolle in den Nachbarländern geregelt ist, steht in diesen beiden Beiträgen:

[Deutschland: SiGeKo beauftragen — Angebote und Kosten](/wiki/sigeko-beauftragen-angebot-kosten/)

[Österreich: Planungs- und Baustellenkoordinator nach BauKG](/wiki/sigeko-oesterreich-baukg/)

## FAQ: Fragen zur Baustellensicherheit in der Schweiz

## Häufige Fragen

### Gibt es einen SiGeKo in der Schweiz?

Nein. Der Begriff stammt aus der deutschen Baustellenverordnung und existiert in der Schweiz rechtlich nicht. Stattdessen beauftragen Sie einen externen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) oder einen Baukoordinator, der das gesetzlich vorgeschriebene Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (SiKo) erstellt und die Umsetzung koordiniert.

### Was ist ein SiKo?

Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept ist die schriftliche Auswertung der Gefahren eines Bauvorhabens samt den dazu passenden Schutzmaßnahmen, Verantwortlichkeiten, Terminen und der Notfallorganisation. Es ist in der Schweiz das führende Dokument der Baustellensicherheit.

### Seit wann ist das Sicherheitskonzept Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2022. Mit der Revision der Bauarbeitenverordnung ist ein schriftliches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept nach Art. 4 BauAV für jede Baustelle zwingend vorgeschrieben — unabhängig von Größe, Bausumme oder Bauzeit.

### Was regelt Art. 9 VUV?

Die Koordinationspflicht bei der Zusammenarbeit mehrerer Betriebe. Sind Arbeitnehmende mehrerer Betriebe am selben Arbeitsplatz tätig, müssen sich die Arbeitgeber über die erforderlichen Schutzmaßnahmen verständigen und deren Umsetzung abstimmen. Die Verantwortung für die eigenen Mitarbeitenden bleibt bei jedem Arbeitgeber.

### Wer kontrolliert die Baustellensicherheit in der Schweiz?

In erster Linie die Suva, daneben die kantonalen Arbeitsinspektorate. Die Durchführungsorgane dürfen Baustellen betreten, Maßnahmen anordnen und bei unmittelbarer Gefahr die Arbeiten einstellen lassen.

### Reicht ein deutscher SiGe-Plan für eine Schweizer Baustelle?

Nein. Der SiGe-Plan folgt der deutschen Baustellenverordnung und deckt die Anforderungen von Art. 4 BauAV nicht automatisch ab. Für eine Schweizer Baustelle brauchen Sie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept nach Schweizer Recht; inhaltlich lassen sich Vorarbeiten aus dem SiGe-Plan aber gut übernehmen.

### Was kostet ein externer Sicherheitsbeauftragter?

Das Honorar hängt von Bausumme, Bauzeit, Zahl der beteiligten Betriebe und der Zahl der vereinbarten Begehungen ab. Weil die Bandbreite groß ist, holen Sie am besten mehrere Angebote mit identischen Annahmen ein und vergleichen sie auf derselben Grundlage.

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