Videoüberwachung: Firmengelände DSGVO-konform kontrollieren

Einbrecher abschrecken, Diebstähle aufklären und das Eigentum schützen: Die Videoüberwachung von Firmengeländen erfüllt viele Aufgaben. Sie erfreut sich immer größerer Beliebtheit und zeigt Wirkung. Neben der Wahl der passenden Technik und der fachgerechten Installation gibt es dabei allerdings auch rechtlich einiges zu beachten, denn auch bei der Überwachung des firmeneigenen Geländes gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), bzw. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Diese ist, insbesondere hinsichtlich Videoaufnahmen von Personen, streng geregelt und so ist es üblicherweise selbst auf dem eigenen Betriebsgelände nicht ohne weiteres gestattet, überall Überwachungskameras aufzustellen und nach Belieben zu filmen.

Wann die Videoüberwachung auf dem Firmengelände erlaubt ist und wie Sie die passende Lösung finden, erklärt der folgende Ratgeber.

Videoueberwachung Firmengelaende in einem Lager

Die Themen im Überblick

Abschreckung und Prävention als Hauptgrund für die Überwachung

Diebstähle führen immer wieder zu finanziellen Verlusten. Während das bei günstigen Waren noch zu verkraften ist, entstehen durch gestohlene Baustoffe, Maschinen oder andere Güter oft Schäden in Höhe von mehreren zehntausend Euro. Auch wenn Versicherungen dafür aufkommen, ist der damit verbundene Aufwand für viele Unternehmer immens. Denn neben den entwendeten Waren sind nach einem Einbruch oft auch Zäune, Türen oder Scheiben instand zu setzen. Das zu umgehen, ist ein Ziel der Videoüberwachung von Firmengeländen. Optimal positionierte Kameras wirken dabei abschreckend. Sie beugen Dieben sowie Randalierern vor und sorgen dafür, dass es gar nicht erst zu Übergriffen kommt. Lassen sich Letztere dennoch nicht verhindern, hilft die Videoüberwachung auf dem Firmengelände zumindest dabei, Vergehen aufzuklären. Denn sie liefert Beweisvideos mit hoher Qualität, die sich auch gerichtlich verwenden lassen. Letzteres gilt zumindest dann, wenn die Videoüberwachung auf dem Firmengelände erlaubt ist.

Die größten Vorteile der Videoüberwachung des Firmengeländes

Wer sich für die Videoüberwachung auf seinem Firmengelände entscheidet, schreckt potenzielle Diebe ab. Er schützt sein Eigentum, reduziert die Schäden durch unbemerkte Einbrüche und erfüllt damit auch die Auflagen einiger Versicherungen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie die moderne Technik nicht kaufen müssen. Sie können die Anlagen in vielen Fällen auch mieten.

Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Vorteile zusammen:

  • Schutz des Eigentums durch Prävention vor Diebstahl und Vandalismus
  • Aufklärung von Delikten durch gerichtlich verwertbare Video-Aufnahmen
  • Erfüllung der Anforderungen an die Sicherheit durch einige Versicherer
  • Aufschaltung auf Kamerazentrale für schnellen Eingriff im Bedarfsfall
  • Brandvorbeugung durch das Erkennen von Rauch und Feuer in der Anlage
  • Videoüberwachung auf dem Firmengelände 24/7 via Smartphone möglich

Wählen Sie übergangsweise mobile Türme zur Kameraüberwachung, lassen sich diese einfach mieten und schnell frei Haus liefern. Die mobilen Videotürme sind dabei mit der nötigen Technik ausgestattet und flexibel an verschiedenen Orten aufstellbar. Ändern sich die Gegebenheiten oder stellt sich die zunächst getroffene Wahl als ungünstig heraus, können Sie die Überwachungslösung flexibel anpassen.

Überwachung für Lager, Freiflächen, Parkplätze und andere Areale

Wer die aufgeführten Vorteile für sich nutzen möchte, kann geeignete Überwachungstechnik in vielen Bereichen installieren. Infrage kommen die Lösungen dabei vor allem im Außenbereich. Hier eignen sich Kameraanlagen zur Überwachung unter anderem auf:

  • Parkplätzen
  • Lagerplätzen
  • Umschlagplätzen
  • Waschplätzen
  • Maschinenhallen
  • Maschinenlagern
  • Großgaragen
  • Betriebshöfen
  • Fabrikarealen
  • PV-Anlagen

Die Übersicht zeigt, Einsatzgrenzen gibt es kaum. Wichtig ist allerdings, dass die Videoüberwachung auf dem Firmengelände DSGVO-konform und erlaubt ist.

Die passende Technik zur Videoüberwachung des Firmengeländes

Geht es um die Auswahl der Technik, stehen heute verschiedene Lösungen zur Auswahl. Grundsätzlich können Sie sich dabei zwischen fest installierten Kameras und Videotürmen entscheiden. Erstere gibt es in unterschiedlichen Ausführungen, wie die folgende Übersicht zeigt:

Kamera zur Videoüberwachung von FirmengeländenBeschreibung
PTZ-KamerasPTZ-Kameras (PTZ für pan, tilt and zoom) sind meist fest installierte Aufnahmegeräte, die sich aus der Ferne steuern lassen. Sie überblicken einen großen Bereich und lassen sich sehr einfach ausrichten. Durch den Bewegungsradius eignen sich PTZ-Kameras zum Überwachen großer Flächen, wenn eine Sicherheitskraft die Kameras bzw. deren Bilder im Auge behält. Andernfalls bleiben Teile des Firmengeländes teilweise unbeobachtet, was mit einem Sicherheitsrisiko einhergeht.
Dome-KamerasDome-Kameras bestehen aus zwei Elementen: Einer Videokamera, die sich teilweise 360 Grad drehen lässt und einer Glashülle. Letztere schützt die Kameratechnik zur Videoüberwachung auf dem Firmengelände vor Manipulation und Vandalismus. Gleichzeitig sorgt die oftmals getönte Glashülle dafür, dass man von außen nicht genau sehen kann, in welche Richtung die Kamera ausgerichtet ist, was die Abschreckungswirkung zusätzlich erhöht. Im Vergleich zu anderen Lösungen sind diese Kameras allerdings relativ kompakt und damit eher unauffällig.
Bullet-KamerasHierbei handelt es sich um typische Überwachungskameras, die Sie fest oder flexibel zur Überwachung einsetzen. Bullet-Kameras haben eine zylindrische Form und lassen sich sehr genau auf einen zu überwachenden Bereich ausrichten. Geht es um die Videoüberwachung auf dem Firmengelände, ist es sinnvoll, mehrere dieser Anlagen zu installieren und so auszurichten, dass möglichst alle Freiflächen abgedeckt sind. Durch ihre Bauform und offene Installation sind diese Überwachungskameras meistens sehr auffällig und leicht als solche zu erkennen, was ihre präventive Wirkung und ihr Abschreckungspotential erhöht.
Überwachungs-/VideotürmeVideotürme bestehen aus einem stabilen Fundament mit aufgesetztem Mast. Sie enthalten eine oder mehrere Kameras (verschiedene Ausstattungspakete möglich) und die zusätzlich benötigte Technik für die Überwachung. Neben Stromerzeugern und Kommunikationsmodulen gehören dazu auch Rekorder (jeweils optional). Infrage kommen Videotürme meist dann, wenn eine schnelle oder temporäre Lösung nötig ist. Sie lassen sich mieten und sind bedarfsgerecht sowie flexibel einsetzbar.

Geht es um die Videoüberwachung von Firmengeländen, kommen meist Bullet-Kameras zum Einsatz. Für mobile Lösungen eignen sich auch Kameratürme zum Mieten. Diese lassen sich mit einem mobilen Stromerzeuger ausstatten oder mit einem Stromaggregat zum Mieten koppeln, um die Überwachung auch unabhängig von der Netzsituation zu gewährleisten.

Im Detail: Auf die richtigen Eigenschaften der Videokamera kommt es an

Bei der Auswahl geeigneter Kameras gibt es große Unterschiede, etwa in der Auflösung, im Blickwinkel oder in den verfügbaren Funktionen. Suchen Sie nach einer Lösung zur Videoüberwachung von Firmengeländen ist es wichtig, die individuell besten Geräte zu wählen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über verschiedene Kriterien und Tipps zur Auswahl.

Kriterien für Kameras zur Videoüberwachung von FirmengeländenEigenschaften und Tipps
BlickwinkelWie viel eine Kamera von ihrer Umgebung wahrnimmt, zeigt der Blickwinkel. Er variiert von etwa 5 bis 360 Grad, wobei Kameras mit Rund-um-Blick meist beweglich ausgeführt sind. Sinnvoll ist das für große Areale, wobei wichtige Bereiche im Verborgenen bleiben können. Geht es um die Überwachung großer Bereiche mit geringem Abstand, stellen Weitwinkelkameras eine gute Lösung dar. Diese überblicken 180 Grad oder mehr, nehmen bei größeren Entfernungen oft jedoch unscharfe Bilder auf. Kleine Bereiche in großer Entfernung überwachen Sie hingegen am besten mit Kameras, die weniger als 110 Grad überblicken. Auch spezielle Tele-Überwachungskameras mit einem Blickwinkel von 5 bis 30 Grad kommen hier zum Einsatz.
AuflösungNeben dem Blickwinkel kommt es bei der Auswahl einer Kamera für die Videoüberwachung des Firmengeländes auch auf die Auflösung an. Diese verrät, wie scharf die Aufnahmen sind. Experten empfehlen hier mindestens 2K Kameras (4 Megapixel) – besser 4K Kameras (8 Megapixel), um die Videodaten bei Bedarf auch nutzen und auswerten zu können.
BeweglichkeitDie Beweglichkeit von Überwachungskameras ist eine oft überschätzte Funktion. Sie geht zwar mit einem großen Überwachungsradius einher, lässt gleichzeitig viele Bereiche aber unbeobachtet. Der Fall ist das zum Beispiel bei selbst drehenden Aufnahmegeräten, von denen Experten häufig abraten. Besser geeignet sind fernsteuerbare oder starre Geräte. Während letztere bei der konventionellen Videoüberwachung von Firmengeländen häufig zum Einsatz kommen, eignen sich bewegliche PTZ-Kameras für die Überwachung aus einer besetzten Überwachungszentrale heraus.
Tag-/Nachtsicht oder WärmebildGeht es vor allem darum, Firmengelände in der Nacht überwachen zu können, sollten Sie auch auf die Nachtsichtfunktion achten. Testen Sie diese vor dem Einsatz, um sich von der Qualität zu überzeugen oder ein anderes Modell zu wählen. Sind die Anforderungen besonders hoch, lohnt sich möglicherweise auch die Videoüberwachung mit Wärmebildkameras. Diese reagieren auf Strahlung und erspähen Personen in vielen Umgebungen. Auswertbare Bilder, um Delikte nachzuweisen, liefern die Kameralösungen mit Wärmebildfunktion jedoch nicht.
TonaufnahmenDie Tonaufnahme hört sich erst einmal wichtig an, ist in der Praxis aber häufig weniger relevant. Ein Grund dafür ist, dass Wind zu erheblichen Störungen führen kann. Außerdem lassen sich Videos mit Ton oft nicht vor Gericht verwenden. Ist das ein wichtiger Faktor, stellt sich die Tonaufnahmefunktion unter Umständen sogar als hinderlich heraus.

Wir empfehlen, zunächst die individuellen Bedürfnisse zu klären. Wofür benötigen Sie die Kamera? Wann soll die Überwachung stattfinden und wie ist das Terrain beschaffen? Antworten auf diese Fragen helfen dabei, einen Anforderungskatalog zu erstellen. Hersteller bieten auf dieser Grundlage dann passende Geräte an.

IP- oder LTE-Kamera zur Überwachung von Lagern und anderen Flächen

Neben der Art der Kamera spielt auch die Übertragungstechnik für aufgenommene Daten eine wichtige Rolle. Hier können Sie sich grundsätzlich zwischen IP- und LTE-Kameras entscheiden. Die folgende Übersicht zeigt, wann welche Lösung besser geeignet ist:

  • IP-Kameras integrieren Sie mit oder ohne Kabel in das lokale Netzwerk. Sie funktionieren auch bei schlechter Netzabdeckung und sind unabhängig von Empfangsstörungen. Die Daten lassen sich lokal auf einem Rekorder speichern oder an einen Online-Speicher senden. Entscheiden Sie sich für Letzteres, können Sie die aufgenommenen Videos von überall auf der Welt verwenden. Oft funktioniert das sogar in Echtzeit.
  • LTE-Kameras zur Videoüberwachung Ihres Firmengeländes arbeiten unabhängig von lokalen Netzwerken. Sie sind mit einem eigenen Kommunikationsmodul ausgestattet und senden Daten über dieses an eine Cloud bzw. einen Online-Speicher. Voraussetzung ist jedoch eine gute Netzabdeckung am Einsatzort, die sich beispielsweise mit dem Smartphone testen lässt.

Im Vergleich beider Systeme empfehlen Experten oftmals IP-Kameras mit Kabel oder Funk. Denn diese versenden Daten auch bei schlechtem Empfang mit hoher Qualität. LTE-Kameras kommen hingegen infrage, wenn kein lokales Netz vorhanden und eine sehr flexible Lösung gefragt ist.

Das passende Zubehör für die Videoüberwachung auf Firmengeländen

Mit der richtigen Kamera ist es oft nicht getan. Damit die Überwachungslösung Ihre Anforderungen bestmöglich erfüllt, kommt es auch auf das richtige Zubehör an. Wählen können Sie dabei unter anderem:

  • Rekorder: Die Geräte speichern die aufgenommenen Daten für eine gewisse Zeit und ermöglichen es, Filme bei Bedarf einzusehen. Letzterer besteht zum Beispiel dann, wenn es zu einem Vorfall kam und Sie auf der Suche nach den Tätern sind.
  • Bewegungsmelder: Lichtschranken und Sensoren helfen, die Effizienz der Technik zu steigern. An den richtigen Punkten installiert, schalten sie die Videoüberwachung auf dem Firmengelände nur ein, wenn eine Bewegung stattfindet.
  • Alarmanlagen: Alarmanlagen geben einen schrillen Ton von sich, wenn sich Gegenstände oder Personen im Blickfeld der Kamera bewegen. Das hilft, unbefugt eingetretene Personen abzuschrecken und wirkt präventiv gegen Diebstahl oder Vandalismus.
  • Gegensprechfunktionen: Sind Überwachungssysteme mit einer Gegensprechfunktion ausgestattet, können Sicherheitsleute in einer Meldezentrale mit unbefugt eingetretenen Personen kommunizieren. Sie fordern diese zum Verlassen des Firmengeländes auf und wirken genau wie Alarmanlagen präventiv.
  • Beleuchtung/Lichtmast: Auch wenn viele Überwachungskameras mit einer Nachtsichtfunktion ausgestattet sind, reicht diese nicht immer aus. Vor allem bei größeren Arealen kann es sich daher lohnen, eine eigene Beleuchtung zu installieren. Möglich ist das zum Beispiel, indem Sie einen Lichtmast mieten.

Während Rekorder eine sinnvolle Möglichkeit zur sicheren Videoüberwachung von Firmengeländen nach DSGVO darstellen, kommen Alarmanlagen und/oder Gegensprechfunktionen häufig nur bei größeren Anlagen zum Einsatz. Da sie vorbeugend wirken, lohnt sich die Investition in vielen Fällen. Ob das bei Bewegungsmeldern auch der Fall ist, hängt unter anderem von der Größe des zu überwachenden Objekts ab.

Nicht vergessen: Die Stromversorgung der Kameratechnik sicherstellen

Ein wichtiger Punkt ist auch die Stromversorgung Ihrer Anlage zur Videoüberwachung von Firmengeländen. Neben dem Netzanschluss kommen dabei auch Solaranlagen, Akkus oder Stromgeneratoren zum Einsatz. Wenn möglich, ist immer die erste Lösung zu wählen. Denn ein fester Netzanschluss ist mit der geringsten Ausfallwahrscheinlichkeit verbunden.

Kommt das nicht infrage, stellen mobile Stromerzeuger eine Alternative dar. Verbrennungsmotoren mit Generatoren oder Brennstoffzellen erzeugen dabei vor Ort elektrische Energie, um die Videokameras zu überwachen. Letzteres funktioniert auch mit Photovoltaikmodulen, wobei die Einsatzfähigkeit des Systems vom Sonnenlicht abhängt. Sind die Tage länger trüb und dunkel, kann es dabei passieren, dass die Photovoltaik nicht mehr genügend Strom liefert und Kameras ausfallen.

Übrigens:

Entscheiden Sie sich für einen Stromerzeuger und müssen nächtliche Ruhezeiten einhalten? Dann kommen häufig Hybridanlagen zum Einsatz. Diese bestehen aus einem Aggregat, das am Tage Strom erzeugt und in einen Speicher (Akkumulator) einlagert. Am Abend schaltet die Anlage dann um. Der Stromerzeuger bleibt aus und Strom kommt aus dem Speicher. Geräusche emittiert die Anlage dann nicht mehr.

Anforderungen an eine datenschutzkonforme Überwachungsanlage

Die Videoüberwachung auf dem Firmengelände ist erlaubt, aber an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Diese sollen sicherstellen, dass Sie andere Personen nicht beeinträchtigen und sorgsam mit personenbezogenen Daten umgehen. Die oberste Voraussetzung ist dabei ein triftiger Grund. Denn ohne diesen dürfen Sie keine Kameras in Büros, Firmengebäuden oder auf Freiflächen installieren.

Wichtig:

Ein berechtigtes Interesse muss vorliegen, damit die Videoüberwachung auf dem Firmengelände erlaubt ist. Bei der Vandalismus- oder Diebstahlprävention ist das in aller Regel der Fall. Gleiches gilt für Zutrittskontrollen zu Firmenarealen. Überwiegt das Interesse schützenswerter Personen, kann die Kameraüberwachung verboten sein.

Umfangreiche Dokumentationspflichten zur DSGVO-konformen Überwachung

Besteht ein berechtigtes Interesse, sind zahlreiche Dokumentationspflichten zu beachten. Hier kommt es unter anderem auf folgende Punkte an:

  • Vorabdokumentation: Hier fassen Sie die wichtigsten Informationen zum Gelände, zu den überwachten Bereichen und zum Grund der Überwachung zusammen. Die Unterlagen helfen später, das Vorliegen des berechtigten Interesses zu prüfen bzw. nachzuweisen.
  • Verarbeitungsverzeichnis: In diesem Verzeichnis führen Sie jede Kamera auf. Sie ordnen jeweils den Zweck der Überwachung zu und dokumentieren die wichtigsten Informationen zu Ausrichtung, personenbezogenen Daten und Löschfristen.

Unter Umständen kann es sogar nötig sein, eine Datenschutzfolgeabschätzung durchzuführen. Der Fall ist das in der Regel bei der Überwachung großer öffentlicher Bereiche. Dazu gehören Ladengeschäfte und Verkaufsflächen im Freien.

Löschfristen und Veröffentlichungsverbot der Überwachungsaufnahmen

Kommt es zu keinen Zwischenfällen, benötigen Sie die Daten der Videoüberwachung auf dem Firmengeländer nicht mehr. Die Aufnahmen sind daher spätestens nach 48 Stunden zu löschen, um der unsachgemäßen Verwendung vorzubeugen.

Die Live-Übertragung der Aufnahmen auf Webseiten oder in anderen Formaten ist darüber hinaus nicht gestattet. Gleiches gilt für das Verwenden der Daten in Werbevideos, Bildern oder anderen Publikationen, sofern Personen zu sehen sind. Entfernen Sie Personen aus den Videos oder machen diese unkenntlich (verpixeln etc.) sind Ausnahmen möglich.

Wichtig: Transparenz bei der Videoüberwachung auf dem Firmengelände

Sind alle Voraussetzungen erfüllt? Ist die Technik installiert und passend eingestellt? Dann dürfen Sie die Videoüberwachung auf Ihrem Firmengelände in Betrieb nehmen.

Voraussetzung ist allerdings, dass Sie gefilmte Personen beim Betreten und Verlassen der überwachten Bereiche auf die Überwachung hinweisen. Die Einhaltung aller Vorschriften ist bei der Videoüberwachung besonders wichtig, da das Videomaterial andernfalls gerichtlich oftmals nicht als gültiges Beweismittel anerkannt wird.

Blaues Warnschild mit einer stilisierten Kamera und Achtung Videoueberwachung Warnung

Üblicherweise wird mit einem zweistufigen Informationskonzept auf die Videoüberwachung hingewiesen:

  • Für die 1. Stufe bringen Sie Schilder mit Piktogrammen und Kurzinformationen an. Außerdem verweisen Sie darauf, wo detaillierte Informationen zur Videoüberwachung auf dem Firmengelände zu finden sind.
  • Für die 2. Stufe erstellen Sie eine Dokumentation, die Interessenten bei Bedarf einsehen können. Möglich sind Schilder oder Aushänge, die alle in der DSGVO geforderten Informationen enthalten.

Das zweistufige Informationskonzept schafft Transparenz, ohne Betroffene mit zu vielen Informationen zu überfordern. Die abschreckende Wirkung sollte auch nicht unterschätzt werden, sie trägt nicht unerheblich zum Schutz des Firmengeländes bei. So lassen sich bereits durch gut sichtbare Hinweisschildern viele Zwischenfälle erfolgreich vermeiden, noch bevor es zu unrechtmäßigen Übertritten kommt.

Kameraüberwachung öffentlicher Bereiche: Eine Aufgabe für Fachleute

Planen Sie die Installation einer Videoüberwachung Ihres Firmengeländes, empfehlen wir immer auch den Kontakt zu einem Fachanwalt oder Fachplaner. Die Experten kennen die DSGVO-Anforderungen im Detail. Sie prüfen die örtlichen Gegebenheiten und stellen ein Datenschutz-konformes Überwachungskonzept auf.

Übrigens:

Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie die Kameraüberwachung erst nach Betriebsschluss starten. Denn dann sind planmäßig keine Personen mehr auf dem Areal und Sie schützen die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mitarbeiter sowie Kunden.

Kosten der Kameratechnik zur Überwachung verschiedener Areale

Wie die Videoüberwachung auf dem Firmengelände kosten kann, lässt sich nicht pauschal beurteilen. Grund dafür sind zahlreiche Variationsmöglichkeiten in der Ausstattung. So genügen auf einem Grundstück einige wenige Kameras, während Eigentümer anderer Areale viele Videokameras sowie Beleuchtungsanlagen anschaffen müssen. Eine verbindliche Angabe zum Preis der Überwachungstechnik bekommen Sie daher nur von einem Anbieter, der eine individuelle Kalkulation erstellt.

FAQ: Häufige Fragen zur Videoüberwachung von Firmengeländen

Ist die Videoüberwachung auf dem Firmengelände erlaubt?

Sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt und Sie die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen nicht beeinträchtigen, spricht nichts gegen die Überwachung mit Videokameras. In Innenräumen wie Büros, Pausenräumen oder anderen Arbeitsstätten ist es jedoch schwer, das berechtigte Interesse nachzuweisen.

Was ist für die DSGVO-konforme Überwachung zu beachten?

Neben dem berechtigten Interesse kommt es bei der Videoüberwachung auf dem Firmengelände nach DSGVO auf die richtige Ausrichtung der Kameras an. Die Aufnahme von öffentlichen Plätzen oder Gebäuden in der Nachbarschaft ist tabu. Sie müssen Betroffene auf die Kameratechnik hinweisen und die Aufnahmen nach 48 Stunden löschen.

Kann ich die Technik allein installieren oder sind Experten nötig?

Grundsätzlich ist es möglich, die Videoüberwachung auf dem Firmengelände allein zu installieren. Aus technischer und rechtlicher Perspektive empfehlen wir jedoch die Unterstützung durch einen Experten. Dieser gibt wichtige Tipps zur Ausführung und erklärt, wie Sie geltende Gesetze bei der Überwachung einhalten.

Welche Lösung gibt es zur Überwachung des Firmengeländes?

Neben verschiedenen Kameras zur Festinstallation kommen auch Videotürme zum Einsatz. Die mobilen Einheiten sind mit Mast sowie Technik ausgestattet und nahezu überall einsetzbar. Wählen Sie eine Kameralösung, stehen PTZ-, Dome- und Bullet-Kameras zur Auswahl. Erstere lassen sich aus der Ferne steuern. Dome-Kameras bestehen aus einem Aufnahmegerät unter einer Glaskuppel und Bullet-Kameras sind konventionelle Videokameras mit Glaskuppel.

Wie finde ich die richtige Überwachungskamera für mein Areal?

Hier entscheiden die individuellen Voraussetzungen. Wichtige Kriterien sind Entfernungen am Einsatzort, Zeiten der Videoüberwachung auf dem Firmengelände und Anforderungen an den Vandalismus-Schutz. Sind diese Daten bekannt, können Sie die passende Videotechnik auswählen (lassen).

Wo bringe ich Kameras zur Überwachung des Firmengeländes an?

Das hängt von der Beschaffenheit des Areals ab. Grundsätzlich sollten Sie Kameras so auswählen und installieren, dass Sie sensible Bereiche bestmöglich überblicken. Zudem sollten Sie die Technik weder zu weit unten (Vandalismus) noch zu weit oben (zu große Entfernung) anbringen. Beachten Sie außerdem die verschiedenen Lichtverhältnisse, um die Ausrichtung zu bestimmen und bei Bedarf zusätzliche Lichtquellen zu beschaffen.

Wie viel kann die Videoüberwachung von Lager und Co. kosten?

Auf diese Frage ist eine pauschale Antwort nicht möglich. Denn die Kosten hängen von der Auswahl ab. Entscheidend ist dabei, wie viele Kameras welcher Art nötig sind. Eine verbindliche Preis-Auskunft erhalten Sie von einem Anbieter.

Autor: Johannes Partz

Johannes Partz

Johannes ist hier Geschäftsführer. In der Energiebranche ist er seit 2013. Er war in verschiedenen Positionen in Technik und Vertrieb bei Energieversorgern tätig. Seine technische Expertise hat er aus den 3 Jahren als Geschäftsführer bei der Hampel GmbH - einem Gebäudetechnik Unternehmen mit Fokus auf Heizungstechnik, Sanitär, Lüftung und Klima.