SiGeKo beauftragen: Angebote bekommen & ab wann erforderlich

Autor: Johannes Partz / ✅ Aktualisiert am: 16.06.2025 / Startseite » SiGeKo beauftragen: Angebote bekommen & ab wann erforderlich

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Wo viele Menschen Hand in Hand zusammenarbeiten, kommt es auf optimale Abstimmungen und klare Strukturen an. Der Fall ist das vor allem auf Baustellen, wo kleine Fehler schwere Folgen haben können. Diese zu vermeiden, ist die Aufgabe von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Der SiGeKo konzipiert Sicherheitspläne und überwacht deren Einhaltung. Während Sie den SiGeKo im Einfamilienhaus und anderen kleinen Bauvorhaben meist freiwillig bestellen können, ist der Experte bei größeren Baustellen Pflicht. Wann das der Fall ist, welche Aufgaben der SiGe-Koordinator übernimmt und wie viel das Einschalten des Experten kosten kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

SiGeKo auf einer Baustelle

Die Themen im Überblick:

SiGeKo: Was ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator?

Die Abkürzung SiGeKo steht für Sicherheits- und Gesundheitskoordinator und beschreibt einen Experten, der für die Einhaltung geltender Arbeitsschutzvorgaben auf Baustellen sorgt. Die Person hat in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bauwesen sowie einschlägige Berufserfahrung. Es gibt auch größerer SiGeKo Unternehmen in denen sehr viele SiGeKos mit sehr professionellen Prozessen zusammen arbeiten. Jede Baustelle bekommt dann einen Sigeko in der Region. Zudem benötigen SiGeKo eine spezielle Zusatzqualifizierung, die Sie in einem Lehrgang der Handwerkskammer, der IHK oder bei Trägern wie TüV, Dekra und Co. erhalten.  

Wichtig zu wissen: Eine offizielle staatliche Zertifizierung als SiGeKo gibt es nicht. Achten Sie daher auf die Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen (Ausbildung und Berufserfahrung). Zudem sollte die Weiterbildung alle notwendigen Kenntnisse gemäß der RAB 30 Anlage C vermitteln. Dass das der Fall ist, geht in der Regel aus dem Teilnehmerzertifikat hervor.

Durch ihre Aus- und Weiterbildung verfügen Sicherheitskoordinatoren über eine Reihe spezieller Fähigkeiten. Die folgende Übersicht zeigt, welche das sind.

In der Praxis kann es sein, dass Art oder Umfang eines Bauvorhabens Auswirkungen auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit haben. Um das richtig einschätzen zu können, muss ein SiGeKo nach RAB 30 über umfassende baufachliche Kenntnisse verfügen. So sollte sich der Experte in den folgenden Bereichen besonders gut auskennen:

  • Ausschreibung, Vergabe, Bauvertragsrecht
  • Funktionelle, technische und organisatorische Planung von baulichen Anlagen
  • Technische Regelwerke
  • Standsicherheit von baulichen Anlagen und Hilfsbauwerken
  • Baustoffe
  • Bauverfahren, Baugeräte
  • Bauausführung, Baustelleneinrichtungsplanung, Bauablaufplanung
  • Baustellenorganisation
  • Technischer Ausbau, Innenausbau und technische Ausrüstung
  • Wartung, Unterhaltung und Erhaltung baulicher Anlagen

Welche arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse und Kompetenzen erforderlich sind, hängt von der Art der Baustelle und vom Umfang der Arbeiten ab. Grundsätzlich sollte sich ein SiGeKo nach RAB 30 in den folgenden Punkten gut auskennen:

  • Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes gemäß § 4 ArbSchG,
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen auf Baustellen und bei späteren Arbeiten an den baulichen Anlagen
  • Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen

Zudem können weitere Kenntnisse erforderlich sein, etwa bei der Durchführung besonders gefährlicher Arbeiten nach Anhang II RAB 30.

Eine der wesentlichen Aufgaben der Sicherheitskoordinatoren ist das Koordinieren der am Bau beteiligten Personen, eventuell mit Unterstützung durch eine Baustellen-Videoüberwachung. Um das erledigen zu können, sind Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen erforderlich:

  • Instrumente der Koordinierung
  • Sinn und Zweck der BaustellV sowie ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
  • Anwendungsbereich der BaustellV
  • Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
  • Aufgaben und Pflichten des Koordinators, seine rechtliche Stellung im Verhältnis zum Bauherrn und zu den anderen am Bau Beteiligten
  • Zweck und Inhalt der Vorankündigung, des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
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Gesetzliche Grundlage: Wann der Staat den SiGeKo vorschreibt

Ab wann ein SiGeKo erforderlich ist, regelt in Deutschland die Baustellenverordnung (BaustellV). Diese wurde im Jahr 1998 eingeführt, um die Anzahl von Arbeitsunfällen auf Baustellen zu verringern. Ergänzt wird die Verordnung durch die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Hier ist vor allem die RAB 30 zu nennen, da diese genaue Anforderungen an die Bestellung, die Qualifikation und die Aufgaben der SiGeKo stellt.

Erforderlich ist ein SiGeKo nach Baustellenverordnung immer dann, wenn:

  • mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle arbeiten (unabhängig von der Größe der Unternehmen) (§ 3 BaustellV)
  • die Arbeiten auf einer Baustelle mehr als 30 Tage andauern (§ 2 BaustellV)
  • mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig auf einer Baustelle arbeiten (§ 2 BaustellV)
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt (§ 2 BaustellV)

Trifft einer dieser Punkte zu, ist ein SiGeKo erforderlich. Die BaustellV lässt dabei zu, dass der Bauherr diese selbst übernimmt, sofern er über die nötigen Qualifikationen verfügt.

Auf einen Blick: Ab wann ein SiGeKo erforderlich ist, geht aus den §§ 2 und 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) hervor. Welche Qualifikationen und Aufgaben ein Koordinator hat, ist darüber hinaus in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) nachzulesen. Relevant ist dabei die RAB 30 mit dem Titel „Geeigneter Koordinator“. Diese konkretisiert § 3 der BaustellV.

Die Arbeit mit SiGeKo hat Vorteile: Die wichtigsten im Überblick

Im Wesentlichen vermeidet ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Unfälle auf Baustellen. Er schützt die Gesundheit der Mitarbeiter und minimiert Verletzungsrisiken. Darüber hinaus hat die Zusammenarbeit mit dem Experten zahlreiche weitere Vorteile. Die folgende Übersicht zeigt, welche das sind:

  • der SiGeKo reduziert Bauunfälle und Verletzungen auf der Baustelle
  • der Experte sorgt für einen hohen Gesundheitsschutz aller Beteiligten
  • durch die Zusammenarbeit sinken Haftungsrisiken für den Bauherren
  • der Experte trägt zu einer besseren Koordination zwischen Firmen bei
  • klare Sicherheitsvorgaben ermöglichen einen effizienteren Bauablauf
  • die Bauzeit sinkt durch geringere Reibungen und weniger Verzögerungen

Alles in allem kann die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen SiGeKo Kosten sparen. Möglich ist das durch effizienteres Arbeiten, weniger Ausfälle und geringere Haftungsrisiken. Stellen sie hier Ihre Sigeko Anfrage:

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Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren

Die Aufgaben des SiGeKo erstrecken sich über Planung sowie Ausbildung. Sie ergeben sich aus § 3 Abs. 2 und 3 der BaustellV sowie Abschnitt 3 der RAB 30 und sollen potenzielle Gefahren aufdecken sowie bestmöglich vermeiden.

In der ersten Phase geht es darum, sich einen Überblick über die anstehenden Arbeiten zu verschaffen. Der Sicherheitskoordinator identifiziert dabei Gefahren durch einzelne Arbeiten oder die Wechselwirkungen verschiedener Gewerke. Er entwickelt ein Schutzkonzept und zeigt auf, wie sich die herausgestellten Gefahren bestmöglich vermeiden lassen. Darauf aufbauend berät und unterstützt er Bauherren und Firmen bei der Baustelleneinrichtung. Unter Umständen erstellt der Experte sogar eine Baustellenordnung. Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Aufgaben der Planung in einer Übersicht dar:

  • Koordinierung der Maßnahmen aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ausarbeiten oder ausarbeiten lassen und an den Planungsprozess anpassen, soweit dies erforderlich ist
  • Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung
  • Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen für mögliche spätere Arbeiten an der baulichen Anlage und Zusammenstellen der Unterlage mit den erforderlichen Angaben für die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung dieser Arbeiten
  • Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen; gegebenenfalls Mitwirken bei der Prüfung der Angebote und der Vergabe
  • Beraten bei der Terminplanung, insbesondere bei der Abstimmung von Bauausführungszeiten, um Gefahren, die durch ein zeitliches Nebeneinander hervorgerufen werden können, zu vermeiden
  • Gegebenenfalls Mitwirken beim Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die nach Landesrecht zuständige Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz)

Bei großen und komplexen Bauvorhaben kann es erforderlich sein, mehrere SiGeKos parallel zu bestellen. Ist das der Fall, spielt die Abstimmung dieser untereinander ebenfalls eine wichtige Rolle in der Planungsphase. Die Experten teilen dabei Arbeiten und Verantwortlichkeiten untereinander auf, um einen effizienten und sicheren Ablauf zu ermöglichen.

Ist der Bau in Gange, übernimmt der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator überwiegendorganisatorische Aufgaben. So prüft er die Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und passt diesen bei Bedarf an. Er koordiniert die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren und sorgt für die Einhaltung einer Baustellenordnung. Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Aufgaben und Leistungen des SiGeKo auf Baustellen in einer Übersicht dar:

  • Gegebenenfalls Aushängen und Anpassen der Vorankündigung.
  • Bekannt machen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie Hinwirken auf seine Einhaltung und auf die Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch die beteiligten Unternehmen.
  • Information und eingehende Erläuterung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber allen Auftragnehmern (einschließlich der Nachunternehmer und der Unternehmer ohne Beschäftigte).
  • Organisieren des Zusammenwirkens der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Beispiel durch Sicherheitsbesprechungen und -begehungen mit Dokumentation und Auswerten der Ergebnisse.
  • Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch Einfordern von Nachweisen.
  • Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes (soweit diese vorhanden sind) hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen.
  • Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle.
  • Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.

Ein Schwerpunkt der Arbeit auf Baustellen ist es, die in der Gefährdungsbeurteilung des SiGeKo identifizierten Risiken auch im laufenden Bauablauf bestmöglich zu vermeiden. Dabei gilt auch hier: Sind mehrere Sicherheitskoordinatoren im Einsatz, spielt die Abstimmung dieser eine große Rolle für sicheres und effizientes Arbeiten.

Wichtig zu wissen: Der Sicherheitskoordinator hat grundsätzlich keine Weisungsbefugnis gegenüber den Firmen auf einer Baustelle. Er schafft aber die Grundlage für ein sicheres sowie effizientes Zusammenarbeiten und gewährleistet, dass alle Beteiligten ihre Verantwortung wahrnehmen.

SiGeKo und Kosten: Honorarberechnung der Expertenleistungen

Ob ein SiGeKo bei einem Einfamilienhaus oder auf einer Großbaustelle zum Einsatz kommt, spielt eine entscheidende Rolle bei den Kosten. Denn diese richten sich im Wesentlichen danach:

  • wie viele Firmen an einem Vorhaben beteiligt sind,
  • wie lange die Bauzeit des Bauvorhabens geplant ist,
  • wie hoch das Gefährdungspotenzial der Arbeiten ist.

Entscheidend für die Kosten des SiGeKo ist darüber hinaus auch, welche Leistungen und Leistungsphasen der Experte übernimmt. So ist es in der Regel günstiger, wenn ein Sicherheitsexperte sich nur um die Planung als um Planung und Ausführung kümmert. Die folgende Tabelle zeigt übliche Kosten und hilft somit bei der groben Honorarermittlung für einen SiGeKo.

ProjektgrößeGeschätzte BausummeSiGeKo-Honorar (typisch)
Einfamilienhaus300.000 €ca. 1.000–2.500 €
Mehrfamilienhaus1 Mio. €ca. 3.000–7.000 €
Gewerbebau5 Mio. €ca. 15.000–30.000 €
Großprojekte (z. B. Klinik)>10 Mio. €0,3–1,5 % der Bausumme

Wichtig zu wissen ist, dass die Kosten grundsätzlich nicht festgelegt sind. Es gibt keine einheitliche Honorartabelle für den SiGeKo, wodurch Sie hier frei verhandeln können.

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SiGeKo und HOAI: Anhaltswerte für die Honorarermittlung der Experten

Die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sind generell nicht in der HOAI. Denn die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure enthält keine eigenständige Honorarzone für SiGeKo-Leistungen. In der Praxis kommt sie allerdings dennoch häufig zum Einsatz. Der Fall ist das vor allem dann, wenn Architekten und Ingenieure die Leistungen der SiGe-Koordinatoren übernehmen. Die Experten orientieren sich dabei üblicherweise an der Anlage 15 der HOAI (Besondere Leistungen) oder ziehen Parallelen zu den Leistungen der Objektplanung. Die anrechenbaren Kosten des SiGeKo ergeben sich dabei in der Regel nach einer der drei nachfolgend aufgeführten Methoden:

  • Pauschalhonorar: Berechnung, basierend auf Leistungsumfang und Bauzeit
  • Prozentsatz: Honorarberechnung des SiGeKo mit 0,3 bis 1,5 % der Bausumme
  • Stundenhonorar: üblicherweise zwischen 75 und 120 Euro pro Stunde

Wichtig zu wissen ist dabei, dass die HOAI nach einem Urteil des EuGH seit 2021 nicht mehr verbindlich ist. Unabhängig davon, wer die SiGeKo-Leistungen erbringt, sind alle Honorare damit frei verhandelbar. Für die Orientierung geben die HOAI-Honorartabellen dennoch einen guten Anhaltspunkt, vor allem bei öffentlichen Ausschreibungen.

Unser Tipp: Möchten Sie ein genaues Angebot einholen, sollten Sie die wichtigsten Faktoren schon einmal definieren. Dazu gehören wesentliche Angaben zum Bauablauf (Dauer, Anzahl der Firmen, Gefährdungen) sowie Informationen zum geplanten Leistungsumfang des SiGeKo. Noch besser ist es, Angebote direkt auf Basis eines Leistungsverzeichnisses einzuholen.

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Erfahrenen Sicherheitskoordinator finden: Darauf ist zu achten

Ein guter SiGeKo erfüllt nicht nur seine Pflicht, sondern denkt aktiv mit. Er beeinflusst den Bauablauf positiv und sorgt durch sein Wirken für zahlreiche Vorteile. Um davon zu profitieren, sollten Sie einen erfahrenen und kompetenten Sicherheitskoordinator bestellen. Über welche Erfahrungen und Qualifikationen dieser verfügt, zeigt die folgende SiGeKo-Checkliste:

KriteriumWarum wichtig?
Fachliche QualifikationAusbildung im Bauwesen + SiGeKo-Lehrgang gem. RAB 30
BerufserfahrungMind. 2 Jahre im Bauumfeld, ideal: mehrere Projekte begleitet
ReferenzenKonkrete Beispiele aus ähnlichen Bauvorhaben
Technisches VerständnisKenntnis über Bauabläufe, Gefährdungen, Arbeitsmittel
Kenntnis gesetzlicher VorgabenBaustellenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, RAB
KommunikationsstärkeMuss sich mit allen Gewerken abstimmen können
UnabhängigkeitSollte nicht gleichzeitig Teil eines ausführenden Gewerks sein
Vertragliche AbsicherungKlare Leistungsbeschreibung und Nachweis der Haftpflichtversicherung

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich vor der Beauftragung außerdem die folgenden Dokumente zeigen lassen:

  • Nachweis der SiGeKo-Schulung (zertifizierter Lehrgang)
  • Lebenslauf bzw. Projektliste
  • Beispiel für einen SiGe-Plan
  • ggf. Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherung

Unser Tipp: Achten Sie bei der Ausbildung darauf, dass diese die Vorgaben der RAB 30 erfüllt. Der Fall ist das in der Regel, wenn die Experten über ein SiGeKo-DEKRA-Siegel oder ein Zertifikat als TÜV-geprüfter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) verfügen.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Sicherheitskoordinator

Ab wann braucht man einen SiGeKo?

Ein SiGeKo ist verpflichtend, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind und entweder die Bauzeit mehr als 30 Arbeitstage beträgt und dabei mehr als 20 Personen gleichzeitig beschäftigt werden oder wenn das Bauvorhaben mehr als 500 Personentage umfasst. Die rechtliche Grundlage ist die Baustellenverordnung (§§ 2 und 3) in Verbindung mit RAB 30.

Muss ich auch bei einem Einfamilienhaus einen SiGeKo beauftragen?

In der Regel ist der SiGeKo im Einfamilienhaus nicht verpflichtend, sofern nur ein Unternehmen auf der Baustelle tätig ist. Werden jedoch mehrere Gewerke (z. B. Rohbau, Elektro, Sanitär) gleichzeitig oder nacheinander beauftragt, kann ein SiGeKo sinnvoll oder sogar notwendig sein – besonders bei komplexeren Bauabläufen oder erhöhtem Gefährdungspotenzial.

Wie finde ich einen qualifizierten Sicherheitskoordinator?

Ein qualifizierter SiGe-Koordinator erfüllt nicht nur seine Pflicht, sondern denkt aktiv mit und beeinflusst den Bauablauf dadurch positiv. Um einen solchen Experten zu finden, sollten Sie auf folgende Qualifikationen achten:

– Abgeschlossene Ausbildung im Bauwesen
– Zertifizierte Weiterbildung nach RAB 30 (z. B. TÜV, DEKRA, HWK, IHK)
– Mindestens 2 Jahre Bau-Erfahrung
– Referenzen ähnlicher Bauprojekte

Gute Experten finden Sie über Ingenieurkammern, BG Bau, Bauverbände oder Online-Plattformen wie baustellenüberwachung-mieten.de.

Welche Leistungen umfasst ein SiGeKo-Angebot typischerweise?

Ein vollständiges Angebot sollte folgende Punkte enthalten:

– Erstellung des SiGe-Plans
– Vorankündigung bei der Behörde
– Baustellenbegehungen und Sicherheitsbesprechungen
– Koordination und Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen

Je nach Bauvorhaben kann sich der Leistungsumfang auf die Planung, die Ausführung oder beide Phasen beziehen.

Wie viel kostet ein SiGeKo?

Die Kosten richten sich nach Projektgröße, Bauzeit und Gefährdungspotenzial. Übliche Honorarmodelle sind Pauschalhonorare ab ca. 1.000 €, prozentuale Honorare in Abhängigkeit von der Bausumme (etwa 0,3–1,5 %) sowie auf Stundensatz basierende Honorare (75–120 €). Daraus ergeben sich Kosten von 1.000 bis 2.500 Euro im Einfamilienhaus, 3.000 bis 7.000 Euro im Mehrfamilienhaus sowie 15.000 bis 30.000 Euro im Gewerbebau. Bei Großprojekten (Kliniken, Flughäfen etc.) liegen die Kosten üblicherweise bei 0,3 bis 1,5 Prozent der Bausumme. Ein detailliertes Leistungsverzeichnis hilft bei der transparenten Angebotskalkulation.

Kann mein Architekt oder Bauleiter auch die SiGeKo-Rolle übernehmen?

Ja, wenn die Person die rechtlichen und fachlichen Anforderungen der RAB 30 erfüllt, ist das möglich. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören dabei: Ausbildung im Bauwesen, Berufserfahrung und absolvierte SiGeKo-Fortbildung. Ein Nachweis durch Zertifikate (z. B. TÜV oder DEKRA) ist empfehlenswert.

Welche Unterlagen sollte mir ein SiGeKo vorlegen können?

Ein seriöser Sicherheitskoordinator sollte unter anderem ein Zertifikat nach RAB 30 sowie eine Projekt- oder Referenzliste vorzeigen können. Darüber hinaus sollten Sie sich ein Beispiel eines SiGe-Plans sowie einen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zeigen lassen.