Geht es um die Sicherheit auf Baustellen, ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan oft Pflicht. Denn er stellt Gefahren heraus, zeigt Schutzmaßnahmen auf und mindert so das Unfallrisiko. Für die Umsetzung sind oft Experten, sogenannte SiGe-Koordinatoren (SiGeKo), verantwortlich. Doch wie viel kostet deren Leistung? Wir geben einen Überblick, zeigen, wie sich die SiGeKo-Kosten zusammensetzen, und stellen Ihnen einen kostenfreien SiGeKo-Honorar-Rechner zur Verfügung.
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Wichtig zu wissen: Die SiGeKo-Kosten hängen von zahlreichen Einflussfaktoren ab und lassen sich nur schwer pauschal bestimmen. Wir empfehlen daher, den SiGeKo-Honorar-Rechner für eine erste Kostenschätzung heranzuziehen. Konkrete Angaben bekommen Sie mit einem kostenfreien >> Vergleichsangebot.
Die Themen im Überblick:
SiGeKo-Kosten: Grundlegende Anforderungen und Zusammensetzung
Für die Sicherheit auf Baustellen zu sorgen, ist eine Aufgabe des Bauherrn nach § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV). Er muss in zahlreichen Fällen einen sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aufstellen und für dessen Einhaltung sorgen. Verfügen Sie selbst nicht über diese Kompetenz und gibt es im Unternehmen keine entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter? Dann empfiehlt es sich, einen externen Sicherheits-Koordinator (SiGeKo) zu beauftragen. Dieser erstellt den SiGe-Plan und sorgt während der Ausführung des Bauvorhabens für dessen Einhaltung. Ihre Vorteile:
- Sie bauen rechtssicher und erfüllen alle entsprechenden Pflichten
- Die Abläufe auf der Baustelle sind klar geregelt und Stillstände bleiben aus
- Durch den SiGe-Plan kommt es zu geringeren Ausfallzeiten und Bußgeldern
- Alle Beteiligten haben gleiche Informationen zu Gefahren und Maßnahmen
Was ist der SiGe-Plan? Der SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist ein Dokument, das auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern vorgeschrieben ist. Er beschreibt alle Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und Abläufe, die für den Schutz der Beschäftigten notwendig sind. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Gefahrenvermeidung, die Koordination von Arbeiten sowie der Einsatz von Schutzvorrichtungen und Notfallpläne. Der SiGe-Plan wird vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erstellt und während der Bauphase fortgeschrieben. Mehr zu Pflichten und Inhalten erfahren Sie im Beitrag SiGe-Plan: Gründe, Anforderungen, Muster und Kosten.
Kosten und Leistungsbild der SiGeKo in Planungs- und Ausführungsphase
Überträgt der Bauherr die Aufgaben auf einen externen SiGeKo, kann dieser Kosten dafür erheben und in Rechnung stellen. Wie hoch diese ausfallen, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Wichtige Einflussfaktoren sind unter anderem:
- die Art des Bauvorhabens
- die Größe des Bauvorhabens
- die Dauer des Bauvorhabens
- die Art der vorhandenen Gefahren
Die SiGeKo-Kosten fallen dabei sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase an. Bei der Planung geht es dabei darum, Gefahren zu analysieren, Schutzmaßnahmen zu definieren und den Bauablauf optimal zu planen. Ist das erledigt, geht es in der Ausführungsphase darum, den SiGe-Plan durchzusetzen. Dazu haben Koordinatoren verschiedene Aufgaben. Zum einen passen sie den SiGe-Plan an sich ändernde Gegebenheiten der Bauplanung an. Zum anderen unterweisen Sie Angestellte. Sie prüfen die Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans vor Ort und protokollieren eventuelle Verstöße.
Unser Tipp: Der Sigeplan beeinflusst unter Umständen auch den Bauablauf und die Baukosten. Beziehen Sie den SiGeKo frühzeitig ein, um Kosten zu sparen und einen reibungslosen Bauablauf zu gewährleisten.
Sonderleistungen sorgen für höhere Kosten der SiGeKo auf dem Bau
Zu dem oben beschriebenen Leistungsbild der SiGeKo kommen unter Umständen Sonderleistungen hinzu. Das sind im Grunde alle Aufgaben, die über die gesetzlich geforderten Grundleistungen (Erstellen und Fortschreiben des SiGe-Plans, Unterlage für spätere Arbeiten, Koordination auf der Baustelle) hinausgehen. Dazu zählen zum Beispiel:
- besondere Schulungen oder Einweisungen für einzelne Gewerke
- detaillierte Gefährdungsanalysen und Gutachten
- Erstellung zusätzlicher Dokumentationen oder Pläne
- häufige oder über den üblichen Rahmen hinausgehende Baustellenbegehungen
- Unterstützung bei behördlichen Genehmigungen oder speziellen Sicherheitskonzepten
- Beratungen in der Nutzungsphase des Gebäudes (z. B. bei Umbauten)
Diese Aufgaben gehen über das Leistungsbild eines SiGeKo hinaus und lassen sich daher nur gesondert vereinbaren. Geht es um die Kosten der SiGeKo, kommen Ausgaben für die Sonderleistungen extra hinzu – sie lassen sich nicht pauschal kalkulieren.
Wichtig zu wissen: Die Kosten der SiGeKo richten sich nicht nach der HOAI. Sie folgen Empfehlungen des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Empfehlungen) und können daher recht unterschiedlich ausfallen. Verbindliche Informationen zu den SiGeKo-Kosten bietet daher nur ein individuell kalkuliertes Angebot.
Richtwerte: Preise und Kosten von Baustellen-Sicherheitskoordinatoren
Die Kosten der SiGeKo hängen also vom Bauvorhaben ab. Um diese schnell einschätzen zu können, helfen erste Richtwerte. So fallen abhängig von der Art und der Größe des Bauwerks üblicherweise folgende Preise an:
- bis 2.500 Euro für kleine Bauvorhaben wie Einfamilienhäuser
- 2.500 bis 7.500 Euro für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte
- 10.000 Euro und mehr für Büro- sowie Industriegebäude und komplexe Sanierungen
Alternativ lassen sich die SiGeKo-Kosten auch anhand der geplanten Baukosten abschätzen. Denn von diesen machen sie üblicherweise 0,5 bis 1,5 Prozent aus. Kosten für Sonderleistungen lassen sich darüber hinaus mit einem Stundensatz von 80 bis 120 Euro kalkulieren.
Wichtig zu wissen: Auch wenn das Leistungsbild der SiGeKo klar definiert ist, hängt der eigentliche Aufwand immer auch vom Bauvorhaben ab. Ebendarum ermöglichen die Richtwerte nur einen ersten Überschlag. Geht es um eine Kostenschätzung, empfehlen wir unseren kostenfreien SiGeKo-Honorar-Rechner. Konkretere Angaben bietet nur ein individuell kalkuliertes Angebot.
SiGeKo-Rechner: Ausgaben für Ihr Bauvorhaben kostenfrei abschätzen
Stehen bereits einige Grundparameter der Planung fest? Dann hilft unser SiGeKo-Honorar-Rechner dabei, die Kosten besser abzuschätzen. Neben den geplanten Baukosten sollten Sie das Bauvorhaben dazu in eine von drei Gefährdungsklassen einordnen können.
| Gefährdungsklasse 1 | Autohäuser, Bauschutt-, Hausmüll-, Mono- und Sonderabfalldeponien, Brückenbauwerke, Deich- und Dammbauwerke, Hochwasser- und Regenrückhaltebecken, Institutionsgebäude, Lagergebäude, ohne Mischnutzung, Leitungssysteme für Abwasser, Maste und Türme, Pump- und Schöpfwerke, Straßen- und Gleisanlagen, Tankstellen, Transportleitungen für wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase, Tunnelbauwerke, Verbrauchermärkte. |
| Gefährdungsklasse 2 | Allgemeinbildende und Berufsschulen, Alten-/Pflegeheime, Bahnhöfe, Betriebs-/Werkstätten, Bürogebäude, Ein-/Zweifamilien-/Reihenhäuser ohne Eigenleistungen, Feuerwehrhäuser, Gaststätten, Kantinen, Mensen, Gebäude für kulturelle und musische Zwecke, Geschäftshäuser, Hoch- und Tiefgaragen, Industrielle Produktionsgebäude, Kindergärten mit einfachem Standard, Krankenhäuser, Laborgebäude, Maste und Türme mit Aufbauten, Öffentliche Bereitschaftsdienste, Rastanlagen, Schwimm- und Sporthallen, Theater, Wohnhäuser mit mehr als 15-prozentiger Mischnutzung, Wohnheime und Internate. |
| Gefährdungsklasse 3 | Bank-/Sparkassengebäude, Ein-/Zweifamilien-/Reihenhäuser mit Eigenleistungen, Gemeindezentren, Hotels, Lagergebäude mit bis zu 25-prozentiger Mischnutzung, Sonderschulen, Kindergärten, Sakralbauten, Wohnhäuser bis zu 15-prozentiger Mischnutzung. |
Die Einordnung in eine Gefährdungsklasse hilft dabei, die Gefahren auf der Baustelle vorher abzuschätzen und den Aufwand sowie die Kosten der SiGeKo besser kalkulieren zu können.
Darüber hinaus sollten Sie wissen, welche Leistungsphasen Sie beauftragen möchten. Zur Wahl stehen dabei die Folgenden:
| Leistungsphase | Inhalt |
|---|---|
| Leistungsphase A1 | Erstellung des SiGe-Plans |
| Leistungsphase A2 | Erstellung weiterer Unterlagen |
| Leistungsphase B | Ausführungsphase |
| Leistungsphase C | Zuschlagsfähige Leistungen für Phase A1/2 oder B mit üblichen Zuschlägen von 10 bis 50 Prozent; dazu gehören etwa Bes. gefährliche Arbeiten bis mittlerer Aufwand (bis 20 %); Bes. gefährliche Arbeiten bis hoher Aufwand (20 bis 30 %); Bes. gefährliche Arbeiten bis sehr hoher Aufwand (30 bis 50 %); Rückbau- und Abbrucharbeiten (bis 100 %); Betriebliche Tätigkeiten / bes. äußere Einflüsse (10 bis 40 %); Einflüsse anderer Baumaßnahmen (5 bis 25 %); Änderungsanpassungen SiGePlan (nach Aufwand); Planungsänderungen / Ablaufstörungen etc. (nach Aufwand); Randbedingungen Bauen im Bestand (15 bis 50 %); Erstellung Baustellenvorankündigung (pauschal 150 €); Verspätete Hinzuziehung des Koordinators (pauschal nach Bedarf) |
| Leistungsphase D | Besondere Leistungen, die das eigentliche Leistungsbild des SiGeKo übersteigen und nicht verpflichtend sind; dazu gehören Planungsanalyse bezüglich Gefährdungen (pauschal 1.000 €); Teilnahme an allgemeinen Baubesprechungen (pauschal nach Bedarf); Erstellung Baustelleneinrichtungsplan (pauschal nach Bedarf); Erstellung Baustellenordnung (pauschal 250 €); Erstellung Flucht-/Rettungswegekonzept (pauschal 1.200 €); Erstellung Gefährdungsbeurteilungen |
Hinzu kommen Nebenkosten, die etwa für Fahrten etc. anfallen. Diese verändern das Grundhonorar und lassen sich üblicherweise mit etwa fünf Prozent berücksichtigen. Orientierung bietet hier die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Sind alle Grundlagen bekannt? Dann können Sie den SiGeKo-Honorar-Rechner ausfüllen und die Kosten des Sicherheitskoordinators bestimmen.
SiGeKo-Honorar-Rechner: Kosten der Koordinatoren gratis kalkulieren
SiGeKo‑Honorarrechner
Ergebnis
| Grundhonorar (100%) | – |
|---|---|
| A1 (20%) | – |
| A2 (5%) | – |
| B (75%) | – |
| Summe ausgewählte Phasen | – |
| Zuschläge C (% von Grundhonorar) | – |
| Zuschläge C (pauschal) | – |
| Besondere Leistungen D | – |
| Zwischensumme Netto | – |
| Nebenkosten | – |
| Honorar Netto | – |
| MwSt | – |
| Honorar Brutto | – |
Quelle der Berechnung: iww.de
Wichtig zu wissen: Der Rechner basiert auf einer vereinfachten Rechnung, in der sich die Komplexität eines Bauvorhabens nicht vollständig abbilden lässt. Nutzen Sie das Ergebnis daher nur als Richtwert und nicht als Kalkulationsgrundlage. Verbindliche Informationen zu den SiGeKo-Kosten gibt nur ein individuell erstelltes Vergleichsangebot.
FAQ: Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den Kosten der SiGeKo
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erkennt und bewertet Gefahren auf der Baustelle, stimmt Schutzmaßnahmen zwischen allen Beteiligten ab und sorgt dafür, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan eingehalten wird. Immer wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf einer Baustelle tätig sind, ist diese Koordination zentral, um Unfälle, Verzögerungen und Bußgelder zu vermeiden.
Der SiGe-Plan ist das zentrale Dokument für die Baustellensicherheit. Er beschreibt Gefährdungen, legt Schutzmaßnahmen, Zuständigkeiten, Abläufe, Unterweisungen und Notfallorganisation fest und wird während der Ausführung fortgeschrieben. Er schafft Klarheit für alle Firmen und reduziert Ausfallzeiten sowie rechtliche Risiken.
Sobald mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten, schreibt die Baustellenverordnung eine koordinierte Planung und Ausführung des Arbeitsschutzes vor. Verfügt der Bauherr nicht selbst über die nötige Fachkunde und Kapazitäten, beauftragt er einen externen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, der Planung und Umsetzung übernimmt.
Die Kosten ergeben sich aus dem Grundhonorar für Planung und Ausführung, dem konkreten Projektaufwand und eventuellen Zuschlägen. Einfluss haben insbesondere Art und Größe des Bauvorhabens, Baukosten, Bauzeit, Gefährdungslage und die gewünschte Begleittiefe vor Ort. Hinzu kommen je nach Vereinbarung Nebenkosten und die Umsatzsteuer.
Für einen ersten Überblick werden häufig Spannen genutzt: kleinere Bauvorhaben können im niedrigen vierstelligen Bereich liegen, größere oder komplexe Projekte entsprechend höher. Alternativ lässt sich grob mit einem Anteil an den Baukosten (0,5 bis 1,5 %) rechnen. Verbindlich wird es erst, wenn Projektdaten, Gefährdungsklasse und Leistungsumfang konkret sind.
In der Planung analysiert der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Gefahren, entwickelt den SiGe-Plan und stimmt ihn mit dem Bauablauf ab. In der Ausführung setzt er den Plan durch, passt ihn bei Änderungen an, unterweist Beteiligte, kontrolliert die Einhaltung auf der Baustelle und dokumentiert Abweichungen. Welche Phasen beauftragt werden, legen Bauherr und SiGeKo vertraglich fest.
Alles, was über das Mindestleistungsbild hinausgeht, zählt als besondere Leistung, etwa zusätzliche Schulungen, vertiefte Gefährdungsanalysen, zusätzliche Pläne oder häufigere Baustellenbegehungen. Diese Aufgaben sind projektabhängig und werden gesondert vereinbart und abgerechnet, weil ihr Umfang stark variieren kann.
Gefährdungsklassen helfen, den voraussichtlichen Aufwand anhand der Bauart und Nutzung einzuordnen. Je höher die Klasse, desto komplexer die Koordination und desto höher typischerweise der Zeitbedarf. Die Einstufung stützt die Honorarkalkulation, ersetzt aber nicht die projektspezifische Bewertung.
Der Rechner liefert auf Basis weniger Eckdaten wie anrechenbaren Baukosten, Gefährdungsklasse und gewählter Leistungsphasen einen belastbaren Richtwert. Er ersetzt keine individuelle Angebotskalkulation, hilft aber, Budgets zu planen, Varianten zu vergleichen und Gespräche mit Anbietern fundiert zu führen.
Für eine verlässliche Kalkulation braucht der Dienstleister Informationen zu Bauart, Umfang, Baukosten, Bauzeit, beteiligten Gewerken, besonderen Risiken und dem gewünschten Leistungsumfang in Planung und Ausführung. Je genauer diese Angaben sind, desto treffsicherer wird das Angebot.
Am besten so früh wie möglich, idealerweise bereits in der Entwurfs- und Ablaufplanung. Frühe Einbindung vermeidet spätere Umplanungen, reduziert Risiken, schont den Terminplan und spart Kosten, weil Schutzmaßnahmen von Anfang an sinnvoll in den Bauablauf integriert werden.