Sicherheit und Gesundheit sind zwei Ziele, die ein jedes Unternehmen verfolgen muss. Möglich ist das mit einer Sicherheitsfachkraft (oft auch Fachkraft für Arbeitssicherheit, SiFa genannt). Die Experten nehmen Betriebe sowie Abläufe genau unter die Lupe. Sie erstellen Gefährdungsbeurteilungen, beraten zum Thema Arbeitssicherheit und führen Schulungen durch. Wer selbst keine entsprechend ausgebildeten Personen im Unternehmen hat, kann eine externe Sicherheitsfachkraft (SiFa) beauftragen. Wir informieren über Aufgaben, Rechte sowie Pflichten der Fachleute.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
- Definition: Eine Sicherheitsfachkraft (SiFa) berät Unternehmen zu Arbeitsschutz, erstellt Gefährdungsbeurteilungen und führt Schulungen durch.
- Pflicht: Ab zehn Mitarbeitern (oder bei besonderen Gefährdungen) ist eine SiFa gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ASiG).
- Vorteile: Reduziert Unfälle, senkt Versicherungskosten und steigert die Mitarbeiterzufriedenheit.
- Extern vs. intern: Externe SiFa sind kostengünstiger und flexibler, interne bieten betriebsnahe Verfügbarkeit.
- Kosten: Ab € 1.500/Jahr (kleine Betriebe) bis € 25.000+/Jahr (große Unternehmen).
Die Themen im Überblick:
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit minimiert Gefahren am Arbeitsplatz
Sicherheitsfachkraft oder SiFa sind andere Begriffe für die in Deutschland bekannte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dabei handelt es sich um eine qualifizierte Person, die Unternehmen in allen Belangen des Arbeitsschutzes berät. Sie arbeitet eng mit dem Management sowie dem SiGeKo auf Baustellen zusammen und nimmt eine planende sowie prüfende Rolle ein. Ihr Ziel ist es, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen, um Unfälle und Krankheiten bestmöglich zu vermeiden.
SiFa übernimmt umfassende Aufgaben auf der Baustelle
Um das Ziel zu erreichen, übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zahlreiche Aufgaben im Unternehmen – und zwar planend im Büro sowie operativ, etwa auf der Baustelle oder im Betrieb. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.
| Organisatorische Aufgaben | Operative Aufgaben der SiFa |
|---|---|
| Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen im Betrieb sowie auf der Baustelle. Schwerpunkte sind unter anderem Sturzgefahren, Gefahrstoffe und Lärm. | Kontrolle des Arbeitsschutzes durch regelmäßige Begehungen von Baustellen, Betrieben und anderen Arbeitsplätzen. Eine SiFa sucht dabei nach Mängeln wie fehlenden Geländern oder ungesicherten Sturzgefahren. |
| Erarbeiten von Betriebsanweisungen für Arbeitsabläufe, Maschinen oder für den Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen. Vorgaben definieren SiFas dabei unter anderem für Bagger, Kräne oder den Einsatz von Baumaterialien. | Meldung von Mängeln, sofern diese im Zuge der Begehung aufgefallen sind. Zusätzlich gibt die Fachkraft für Arbeitssicherheit Vorschläge zur Mängelbeseitigung und prüft später vor Ort, ob diese umgesetzt wurden. |
| Auswahl der Sicherheitsausrüstung (PSA) der Beschäftigten, um diese bestmöglich vor auftretenden Gefahren zu schützen. Schwerpunkte auf Baustellen sind dabei unter anderem Helme, Absturzsicherungen und spezielle Kleidungsstücke. | Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter, um diese über Gefahren und den Umgang mit diesen aufzuklären. Eine SiFa kann dabei selbst Unterweisungen durchführen oder Bauleiter bzw. Vorgesetzte dabei unterstützen. |
Eine wichtige Aufgabe, die sowohl in den organisatorischen als auch in den operativen Bereich fällt, ist die Unfallanalyse. Denn immer dann, wenn es zu einem Unfall gekommen ist, nimmt die Sicherheitsfachkraft diesen genau unter die Lupe. Sie stellt die Ursache heraus und empfiehlt Maßnahmen, mit denen sich Unfälle der gleichen Art in Zukunft vermeiden lassen.
Aus der Praxis: Sturz in der Lagerhalle: Nach einem Sturz in der Lagerhalle analysiert die Sicherheitsfachkraft die Ursache. Sie stellt eine rutschige Bodenmarkierung fest und prüft alle Arbeitsabläufe, Unterweisungen und Schutzausrüstungen. Zur Prävention leitet die SiFa anschließend konkrete Maßnahmen ab. Sie empfiehlt rutschfeste Matten sowie eine Schulung zu sicheren Tragehilfen und dokumentiert das für alle Mitarbeiter. Das ganzheitliche und iterierende Vorgehen verhindert Wiederholungen und stärkt die Sicherheit im Betrieb.
Unternehmer müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen
Als Arbeitgeber ist es Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die bestellte Fachkraft ihrer Tätigkeit nachgehen kann. Das heißt: Sie müssen Arbeitsmittel sowie Räume zur Verfügung stellen und Hilfspersonal anbieten, sofern das erforderlich ist. Wichtig ist außerdem, dass Sie Auskünfte zu den Beschäftigten im Unternehmen machen und der Fachkraft für Arbeitssicherheit mitteilen, welche Personen nur befristet oder vorübergehend im Betrieb bzw. auf der Baustelle arbeiten.
Vorteile einer Sicherheitsfachkraft: Top 5 auf einen Blick
Die SiFa hilft, Unfälle zu vermeiden. Dir sorgt für Rechtssicherheit und minimiert die Kosten für Ausfälle und Schadensbehebung. Das zeigt: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein echter Mehrwert für jedes Unternehmen. Sie steigert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und sorgt durch optimierte Arbeitsabläufe und ergonomische sowie sichere Lösungen für eine wesentlich höhere Effizienz im Betrieb. Die folgende Grafik zeigt das im Überblick.

ASiG verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung der Sicherheitsfachkraft
Nach Paragraf 5 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (kurz Arbeitssicherheitsgesetz oder ASiG) ist die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft in Deutschland Pflicht. Wann die Pflicht gilt, geht aus dem Gesetz nur vage hervor. Es führt unter anderem folgende Tatbestände an:
- die SiFa ist durch Betriebsart, Unfall- und Gesundheitsgefahren erforderlich
- es gibt mehrere Beschäftigte im Unternehmen oder in der Arbeitsgemeinschaft
Während die ASiG mit dem Zusatz „soweit dies erforderlich ist“ einen rechtlichen Spielraum lässt, fehlt dieser Zusatz in der DGUV Vorschrift 2 komplett. Das lässt den Schluss zu, dass auch bei nur einem Mitarbeiter eine Sicherheitsfachkraft erforderlich oder zumindest ratsam ist.
ASiG, ArbSchG und DGUV-Vorschriften regeln rechtliche Grundlagen
Geht es um die Rechte und Pflichten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, gelten hierzulande strikte Vorgaben. Niedergeschrieben sind diese in den folgenden Werken:
| Rechtsgrundlage | Inhalt / Regelungsbereich |
|---|---|
| Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) | Regelt die Pflicht zur Bestellung einer SiFa sowie deren Aufgaben (Beratung, Gefährdungsbeurteilung, Unfallanalyse) und die Zusammenarbeit mit Betriebsärzten. |
| DGUV Vorschrift 2 | Definiert die konkreten Aufgaben der SiFa, wie z. B. Beratung des Arbeitgebers, Durchführung von Unterweisungen, Unfalluntersuchungen und die Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen. |
| Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) | Legt die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers fest, insbesondere die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. |
Ferner finden sich Vorgaben zu Rechten, Pflichten und Aufgaben in Teilen auch in folgenden Dokumenten:
- SGB VII (Sozialgesetzbuch)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit)
SiFa, Versicherung und Bußgelder der Gewerbeaufsicht: Fehlt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), riskieren Sie als Arbeitgeber bei einem Unfall höhere Versicherungsbeiträge zur Berufsgenossenschaft. Denn die Nichteinhaltung des ASiG werten Versicherungen in der Regel als Pflichtverletzung. Im Schadensfall kann die Versicherung daher Leistungskürzungen vornehmen oder Rückforderungen geltend machen. Zudem drohen Bußgelder durch die Gewerbeaufsicht.
SiFa, SiPo und FASI bezeichnen unterschiedliche Rollen und Akteure
SiFa, SiGeKo, SiPo oder FASI: Geht es um die Sicherheit am Arbeitsplatz, sind zahlreiche Abkürzungen in Umlauf. Während einige diese simultan verwenden, bedeuten sie in der Regel doch etwas vollkommen anderes. Um hier keine Verwirrung zu stiften, haben wir die wichtigsten Abkürzungen zusammengestellt und erklärt.
| Abkürzung | Langname | Beschreibung |
|---|---|---|
| SiFa | Fachkraft für Arbeitssicherheit | Berät Unternehmen zu Arbeitsschutz, führt Gefährdungsbeurteilungen durch und entwickelt Präventionsmaßnahmen |
| SiGeKo | Sicherheits- und Gesundheitskoordinator | Koordiniert auf Baustellen die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, SiFa und anderen Akteuren, um Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten |
| SiPo | Sicherheitsposten | Überwacht und sichert bestimmte Bereiche (z. B. Baustellen, Veranstaltungen) und greift bei Gefahren ein |
| FASI | Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. | Berufsverband, der die Interessen von Fachkräften für Arbeitssicherheit vertritt und Fortbildungen sowie Netzwerke anbietet |
Für die Einhaltung der Vorgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) benötigen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese ist auch als Sicherheitsfachkraft oder SiFa bekannt.
Externe SiFa: Sinnvoll bei kleinen Unternehmen und fehlender Expertise
Benötigen Sie eine Sicherheitsfachkraft, können Sie auf eigenes oder externes Personal zurückgreifen. Vor allem bei kleineren Betrieben ist letzteres häufig günstiger. Denn durch engagierte Experten sparen Sie Budget. Sie müssen nicht in die Ausbildung von Mitarbeitern investieren und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben umfassend.
Sinnvoll ist eine externe Sicherheitsfachkraft zudem dann, wenn Spezialwissen gefragt ist. Die Fachleute können die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit dabei komplett übernehmen oder eine betriebsinterne SiFa unterstützen.
Wichtig zu wissen: Achten Sie genau auf die Qualifikation der Fachleute. Neben einer grundständigen Ausbildung (Ingenieur, Techniker oder Meister mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung) benötigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit eine von der BG anerkannte Weiterbildung (Ausbildungsstufe I & II). Zudem muss die zu beauftragende SiFa in der Regel auch die branchenspezifische Ausbildungsstufe III (Lernfeld 6 – Bau) absolviert haben. Eine SiFa aus der Metallindustrie darf ohne diese Zusatzqualifikation keine Baustelle betreuen.
Überblick: Hier lohnt sich eine externe Sicherheitsfachkraft
Zusammenfassend ist es in den folgenden Bereichen sinnvoll, eine externe SiFa allein oder zusätzlich zu beauftragen:
- In kleineren Betrieben (z. B. unter 10 Mitarbeitern), die keine eigene SiFa benötigen, aber trotzdem professionelle Beratung wünschen
- Wenn Spezialwissen gefragt ist (z. B. für Gefahrstoffe, Baustellen oder Maschinen), das im Unternehmen fehlt.
- Wenn Sie Kosten sparen wollen. Denn eine externe SiFa ist oft günstiger als eine Festanstellung.
- Wenn Flexibilität gebraucht wird (z. B. für temporäre Projekte oder wechselnde Anforderungen).
Aber auch dann, wenn die internen Kapazitäten stark begrenzt sind, lohnt es sich für Sie, eine externe Sicherheitsfachkraft zu beauftragen.
Arbeitsumfang bestimmt Kosten der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wie viel eine SiFa kosten kann, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Entscheidend ist unter anderem die Zahl der Mitarbeiter. Ebenso wirken sich aber auch Gefahrenlagen, vereinbarte Leistungen sowie regionale Preisgefüge auf die anfallenden Ausgaben aus. In kleineren Betrieben fallen beispielsweise 500 bis 2.000 Euro für eine Gefährdungsbeurteilung an. Schulungen durch eine SiFa kosten üblicherweise 300 bis 1.000 Euro und für die monatliche Betreuung kleiner Betriebe fallen je nach Aufwand 150 bis 1.000 Euro an. Je größer das Unternehmen, umso höher sind auch die monatlichen Kosten, wie die folgende Übersicht zeigt.
| Betriebsgröße | Kosten (pro Jahr) | Leistungsumfang |
|---|---|---|
| 1–10 Mitarbeiter | € 1.500 – € 4.000 | Grundbetreuung (z. B. 1–2 Besuche/Jahr, Telefonberatung, Gefährdungsbeurteilungen) |
| 11–50 Mitarbeiter | € 4.000 – € 10.000 | Regelmäßige Begehungen, Schulungen, Dokumentation |
| 50–200 Mitarbeiter | € 10.000 – € 25.000 | Intensive Betreuung, branchenspezifische Beratung, Unfallanalysen |
| 200+ Mitarbeiter | € 25.000+ oder Pauschal | Individuelle Vereinbarungen, oft mit Festpreis oder Stundensatz (€ 80–€ 150/Stunde) |
Externe SiFa oder eigene Mitarbeiter mit Festanstellung: Kostenvergleich
Ob sich eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit rentiert oder ob Sie lieber eine Sicherheitsfachkraft beauftragen sollten, hängt von Ihren Präferenzen ab. Während externe Mitarbeiter in der Regel günstiger und flexibler sind, punkten eigene Mitarbeiter mit einer höheren Verfügbarkeit. Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich.
| Kriterium | Externe SiFa | Interne SiFa |
|---|---|---|
| Kosten | Variabel (€ 1.500–€ 25.000+/Jahr) | Gehalt (€ 50.000–€ 80.000+/Jahr + Sozialabgaben) |
| Flexibilität | Hoch (nach Bedarf buchbar) | Geringer (Festanstellung) |
| Expertise | Breites Branchenwissen | Betriebspezifisches Know-how |
| Verfügbarkeit | Nach Vereinbarung | Vollzeit vor Ort |
Unser Tipp: Vergleichen Sie Angebote und fragen Sie bei der Berufsgenossenschaft nach möglichen Fördermitteln. Auf diese Weise finden Sie die beste Lösung für Ihren Betrieb.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Sicherheitsfachkraft
Ja, sobald Ihr Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt oder besondere Gefährdungen (z. B. Maschinen, Gefahrstoffe) bestehen, sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung einer SiFa verpflichtet.
Ohne SiFa riskieren Sie höhere Versicherungsbeiträge zur Berufsgenossenschaft, da die Nichteinhaltung des ASiG als Pflichtverletzung gilt. Im Schadensfall kann die Versicherung Leistungskürzungen vornehmen oder Rückforderungen geltend machen. Zudem drohen Bußgelder durch die Gewerbeaufsicht.
Die SiFa analysiert Gefährdungen am Arbeitsplatz, erstellt Gefährdungsbeurteilungen, führt Schulungen durch und entwickelt Präventionsmaßnahmen, um Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung absolvieren. Die genauen Anforderungen regelt die DGUV Vorschrift 2. Wenn Mitarbeiter die Ausbildung absolvieren, müssen Sie diese für die Zeit der Aus-/Weiterbildung von der Arbeit freistellen. Die Kosten belaufen sich ja nach Art des Lehrgangs auf 1.500 bis 5.000 Euro.
Eine externe SiFa ist ideal, wenn Sie keine interne Expertise haben, Kosten sparen möchten oder flexible Betreuung (z. B. für temporäre Projekte) benötigen. Besonders für kleinere Betriebe oder bei Spezialwissen (z. B. Gefahrstoffe) ist sie eine sinnvolle Lösung.
Die Kosten hängen von der Betriebsgröße und dem Leistungsumfang ab. Für kleine Betriebe liegen sie bei € 1.500–€ 4.000 pro Jahr, für größere Unternehmen bei € 10.000–€ 25.000+. Einmalige Leistungen wie Gefährdungsbeurteilungen kosten € 500–€ 2.000, Schulungen € 300–€ 1.000.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen finden Sie im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der DGUV Vorschrift 2 und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Zusätzlich gelten branchenspezifische Verordnungen wie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Ja, externe SiFa bieten flexible Modelle an – von Einmalberatungen bis zur regelmäßigen Betreuung. Das ist besonders sinnvoll für Projekte, Umstrukturierungen oder temporäre Gefährdungen.
Die Gewerbeaufsicht (zuständige Behörde der Bundesländer) und die Berufsgenossenschaften (BG) überwachen die Einhaltung der SiFa-Pflichten. Sie prüfen, ob Unternehmen eine SiFa bestellt haben und ob diese ihre Aufgaben nach ASiG, ArbSchG und DGUV Vorschrift 2 erfüllen.