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SiGeKo in Österreich: Planungs- und Baustellenkoordinator nach BauKG

Autor: · Aktualisiert am 03.09.2026

Wer in Österreich baut und nach einem „SiGeKo“ sucht, sucht nach einem deutschen Begriff. Umgangssprachlich ist er auch hier verbreitet — im Gesetz steht er nicht. Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) kennt stattdessen zwei Rollen: den Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und den Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase. Dieser Beitrag zeigt, wann welche Bestellung fällig wird, was das Gesetz an Qualifikation verlangt und warum Bauherren die Aufgabe in aller Regel extern vergeben.

Planungskoordinator und Baustellenkoordinator besprechen die Bauunterlagen

Warum es den SiGeKo in Österreich rechtlich nicht gibt

Der SiGeKo ist eine Figur der deutschen Baustellenverordnung. Österreich hat dieselbe europäische Vorgabe — die Baustellenrichtlinie 92/57/EWG — in einem eigenen Gesetz umgesetzt: im Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Die Aufgabe ist damit dieselbe, der Name ist ein anderer, und die Zuständigkeit ist auf zwei Zeitabschnitte des Bauvorhabens aufgeteilt.

Für die Praxis heißt das zweierlei. Erstens: Wer ein Angebot für einen „SiGeKo in Österreich“ einholt, meint fachlich einen Planungs- oder Baustellenkoordinator — beide Begriffe stehen im Angebot, damit klar ist, welche Phase abgedeckt ist. Zweitens: Ein deutscher SiGeKo-Vertrag lässt sich nicht eins zu eins über die Grenze tragen. Fristen, Meldewege und Behörden sind andere.

LandRechtsgrundlageSo heißt die Rolle dort
DeutschlandBaustellenverordnung (BaustellV)SiGeKo — Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
ÖsterreichBauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)Planungskoordinator und Baustellenkoordinator
SchweizBauarbeitenverordnung (BauAV), VUVSicherheitsbeauftragter (SiBe) oder Baukoordinator, dazu das SiKo

Alle drei Länder verlangen im Kern dasselbe: Wenn mehrere Firmen gleichzeitig auf einer Baustelle arbeiten, muss jemand ihre Sicherheitsmaßnahmen aufeinander abstimmen. Unterschiedlich sind der Name der Rolle, die Auslöseschwelle und die Behörde, die kontrolliert.

Planungskoordinator: Sicherheit entsteht am Schreibtisch

Der Planungskoordinator wird für die Vorbereitungsphase bestellt, also für Planung und Ausschreibung — lange bevor der erste Bagger anrollt. Genau dort entscheidet sich, ob ein Bauablauf sicher funktionieren kann: Wer die Gerüststellung erst in der Ausschreibung vergisst, improvisiert später auf der Baustelle.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • die Grundsätze der Gefahrenverhütung schon in der Planung berücksichtigen, etwa bei Bauverfahren, Zeitplan und Ablauf der Gewerke
  • den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen oder erstellen lassen, sofern er für das Vorhaben erforderlich ist
  • die Unterlage für spätere Arbeiten zusammenstellen — sie sagt späteren Handwerkern, wo Leitungen liegen und wie Wartungsarbeiten sicher ausgeführt werden
  • die Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat vorbereiten, wenn das Vorhaben die Schwellenwerte erreicht

Baustellenkoordinator: Sicherheit auf dem Baufeld

Mit dem Baubeginn übernimmt der Baustellenkoordinator. Er sorgt dafür, dass die Firmen ihre Arbeiten so aufeinander abstimmen, dass niemand den anderen gefährdet — der Klassiker sind Arbeiten übereinander, gemeinsam genutzte Gerüste, Kranbereiche und Verkehrswege.

Seine Aufgaben im Überblick:

  • die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen aller beteiligten Firmen koordinieren
  • den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan fortschreiben, wenn sich der Bauablauf ändert
  • die Zusammenarbeit der Arbeitgeber organisieren und die Information zwischen ihnen sicherstellen
  • kontrollieren, ob die vereinbarten Maßnahmen tatsächlich eingehalten werden
  • die Unterlage für spätere Arbeiten anpassen, wenn während der Ausführung Änderungen entstehen
Wichtig

Der Baustellenkoordinator führt keine Weisungen gegenüber den Arbeitnehmern anderer Firmen. Er koordiniert und dokumentiert — die Verantwortung für die eigenen Leute bleibt beim jeweiligen Arbeitgeber.

Wann die Bestellung Pflicht wird

Auslöser ist nicht die Größe des Bauvorhabens, sondern die Zahl der beteiligten Firmen: Sobald auf einer Baustelle Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig werden — auch nacheinander —, muss der Bauherr koordinieren lassen. Ein Einfamilienhaus mit Baumeister, Elektriker und Installateur fällt darunter genauso wie ein Bürokomplex.

Darüber hinaus knüpft das BauKG weitere Pflichten an den Umfang des Vorhabens:

  • Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat: erforderlich bei Bauarbeiten, die voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und bei denen gleichzeitig mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden, oder deren Umfang 500 Personentage übersteigt
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan: erforderlich, wenn eine Vorankündigung nötig ist oder besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden — etwa Arbeiten mit Absturzgefahr, in Gräben oder mit Asbest
  • Unterlage für spätere Arbeiten: bei jedem Bauwerk zu erstellen, damit Wartung, Umbau und Abbruch später sicher geplant werden können
Übrigens

Der Bauherr kann die Aufgaben selbst wahrnehmen, wenn er die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, oder sie einem Projektleiter übertragen. Die Verantwortung, dass koordiniert wird, bleibt in beiden Fällen bei ihm.

Qualifikation: was das BauKG verlangt

Koordinator darf nicht jeder werden. Das Gesetz verlangt eine einschlägige Ausbildung und zusätzlich mindestens drei Jahre nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung. Gemeint sind Bautechnik und Bauablauf, nicht ein Wochenendkurs im Arbeitsschutz.

Achtung

Diese Hürde ist der Grund, warum die Rolle in der Praxis fast immer nach außen geht. Ein Bauherr, der privat oder mit kleinem Stab baut, erfüllt sie in aller Regel nicht — und eine unwirksame Bestellung hilft im Ernstfall niemandem.

Kontrolliert wird die Einhaltung durch das Arbeitsinspektorat. Fehlt die Koordination, drohen Verwaltungsstrafen; schwerer wiegt aber die zivil- und strafrechtliche Verantwortung nach einem Unfall, wenn nachweisbar niemand die Gewerke aufeinander abgestimmt hat.

Warum Bauherren die Koordination extern vergeben sollten

Sie können und sollten die Aufgabe als Bauherr extern vergeben. Dafür sprechen vier Gründe:

  • Qualifikation: Externe Koordinatoren weisen Ausbildung und Berufserfahrung nach — die Bestellung ist damit unstrittig.
  • Unabhängigkeit: Wer nicht am Bauzeitenplan der ausführenden Firma hängt, kann eine Maßnahme auch dann einfordern, wenn sie zwei Tage kostet.
  • Routine: Wer zwanzig Baustellen im Jahr koordiniert, erkennt den Gerüstkonflikt zwischen Dachdecker und Fassadenbauer im Terminplan, nicht erst vor Ort.
  • Nachweisbarkeit: Plan, Begehungsprotokolle und Unterlage liegen vollständig vor, wenn das Arbeitsinspektorat oder eine Versicherung danach fragt.

Für die Vergabe gilt dieselbe Regel wie bei jeder Bauleistung: mehrere Angebote mit identischen Annahmen einholen — gleiche Bausumme, gleiche Phasen, gleiche Zahl an Begehungen. Erst dann vergleichen Sie Preise und nicht Leistungsumfänge.

Angebote für die Baustellenkoordination erhalten

Was der Bauherr trotz Bestellung verantwortet

Die Bestellung eines Koordinators nimmt dem Bauherrn die Aufgabe ab, nicht die Verantwortung dafür, dass sie erfüllt wird. Er muss den Koordinator rechtzeitig bestellen — der Planungskoordinator gehört in die Planung, nicht in die Woche vor Baubeginn —, ihn mit den nötigen Unterlagen und Befugnissen ausstatten und ihn über Änderungen im Bauablauf informieren.

Wer den Koordinator erst benennt, wenn der Rohbau steht, hat den Teil des Gesetzes verfehlt, der den größten Nutzen bringt: Die wirksamsten Sicherheitsmaßnahmen entstehen in der Planung, weil sie dort noch nichts kosten.

In Deutschland und in der Schweiz gilt dieselbe Logik unter anderem Namen. Wie die Rolle dort geregelt ist, steht in diesen beiden Beiträgen:

Deutschland: SiGeKo beauftragen — Angebote und Kosten

Schweiz: Sicherheitskonzept nach BauAV statt SiGeKo

FAQ: Fragen zur Baustellenkoordination in Österreich

Umgangssprachlich ja, rechtlich nein. Das österreichische Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) kennt den Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und den Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase. Wer ein Angebot für einen „SiGeKo in Österreich“ einholt, meint fachlich eine dieser beiden Rollen.

Der Planungskoordinator arbeitet vor Baubeginn: Er bringt die Gefahrenverhütung in Planung und Ausschreibung ein, erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und legt die Unterlage für spätere Arbeiten an. Der Baustellenkoordinator übernimmt ab Baubeginn und stimmt die Sicherheitsmaßnahmen der beteiligten Firmen auf der Baustelle aufeinander ab. Beide Rollen können, müssen aber nicht von derselben Person ausgeübt werden.

Sobald auf einer Baustelle Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig werden — auch dann, wenn sie nacheinander arbeiten. Die Bausumme spielt dabei keine Rolle. Schon ein Einfamilienhaus mit Baumeister, Elektriker und Installateur löst die Pflicht aus.

Der Bauherr. Er kann die Aufgaben selbst wahrnehmen, wenn er die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, oder sie einem Projektleiter übertragen. Die Verantwortung dafür, dass koordiniert wird, bleibt in jedem Fall bei ihm.

Eine einschlägige Ausbildung und zusätzlich mindestens drei Jahre nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung. Weil private und kleinere gewerbliche Bauherren diese Hürde in der Regel nicht erfüllen, wird die Rolle üblicherweise extern vergeben.

Wenn die Bauarbeiten voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauern und gleichzeitig mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt werden, oder wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage übersteigt. Ist eine Vorankündigung erforderlich, ist auch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen.

Das Honorar richtet sich nach Bausumme, Bauzeit, Zahl der Gewerke und der Zahl der vereinbarten Begehungen. Weil die Bandbreite groß ist, lohnt sich der Vergleich mehrerer Angebote mit identischen Annahmen — gleiche Bausumme, gleiche Phasen, gleiche Zahl an Baustellenbesuchen.

Fachlich sind die Aufgaben nahezu identisch, formal gelten aber das BauKG, österreichische Fristen und das Arbeitsinspektorat als Behörde. Wer über die Grenze arbeitet, muss die Qualifikationsanforderungen des BauKG nachweisen und die österreichischen Meldewege kennen. In der Praxis ist ein ortskundiger Koordinator der einfachere Weg.

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