Sicherungsposten (SiPo) beauftragen: Einsatzbereich und Kosten

Autor: Johannes Partz / ✅ Aktualisiert am: 23.06.2026

Geht es um Arbeiten mit besonderen Gefahren, ist ein Sicherungsposten (SiPo) erforderlich. Dabei handelt es sich um eine rein operative Fachkraft, die Gefahrenstellen sowie Arbeiten überwacht und im Notfall sofort agiert. Sie darf keine anderen Arbeiten übernehmen und kommt nur für die Dauer der gefährlichen Situation zum Einsatz. Informieren Sie sich über Aufgabenbereiche sowie erforderliche Qualifikationen und erfahren Sie, wann es sich lohnt, einen externen SiPo zu beauftragen.

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Sicherungsposten (SiPo) auf einer Baustelle

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Einsatzpflicht: Ein SiPo ist gesetzlich vorgeschrieben (BGB § 618, ArbSchG, DGUV), wenn Arbeiten mit Lebensgefahr (z. B. in Behältern, mit Gefahrstoffen oder an Gleisanlagen) anstehen.
  • Aufgaben: Der SiPo überwacht Gefahrenstellen, prüft Schutzausrüstung, greift bei Notfällen ein und rettet Leben – ohne Nebentätigkeiten.
  • Qualifikation: Erste-Hilfe-Ausbildung, Schulung nach DGUV Regel 113-004 (für Behälter) oder TRGS 500 (Gefahrstoffe) sowie praktische Rettungsübungen.
  • Kosten: Externe SiPos kosten 25–40 €/Stunde (Gleisarbeiten: bis zu 22 €/h + Zulagen), je nach Risiko und Einsatzdauer.
  • Extern vs. intern: Externe SiPos lohnen sich bei längerfristigen, komplexen oder spezialisierten Einsätzen (z. B. mit eigener Ausrüstung).
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Sicherungsposten sichert besondere Gefahrensituationen ab

Ob in der Industrie oder auf der Baustelle: Immer wieder gibt es Arbeiten, die mit besonders hohen Risiken verbunden sind. Sicherungsposten haben die Aufgabe, diese zu überwachen. Dazu verfügen die spezialisierten Fachkräfte über fundiertes Wissen aus dem Bereich des Arbeitsschutzes. Sie erledigen nur die Ihnen aufgetragene Aufgabe und führen keine Nebentätigkeiten aus. Nur so ist es möglich, komplexe Situationen bestmöglich abzusichern und schwere oder sogar tödliche Unfälle zu vermeiden.

Wichtig zu wissen: Ein professioneller Sicherungsposten verfügt in der Regel über eine Ausbildung in Arbeitssicherheit und Brandschutz. Er hat Erste-Hilfe- sowie Notfallmanagement-Schulungen absolviert und verfügt über Kenntnisse in Gefahrstoffkunde und Explosionsschutz. Wichtig ist außerdem Erfahrung in der Überwachung von gefährlichen Arbeitsbereichen.

Diese Bauarbeiten und Maschinen gelten als besonders gefährlich

In der Regel empfiehlt die Fachkraft für Arbeitssicherheit den SiPo auf Basis der individuellen Gefährdungsbeurteilung. Das ist häufig dann der Fall, wenn Gefahren für Leib und Leben bestehen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über potenziell gefährliche Arbeiten, die immer wieder auf Baustellen erfolgen. 

SituationBegründung
Befahren von Behältern, Silos oder engen RäumenHohe Gefährdung durch Sauerstoffmangel, giftige Gase oder Absturzrisiko (DGUV Regel 113-004).
Gleisarbeiten an BahnstreckenGefahr durch herannahende Züge oder Stromschlag (BetrSichV, Bahnvorschriften).
Arbeiten mit komplexen Maschinen oder AnlagenRisiko von Verletzungen durch falsche Bedienung oder technische Defekte (BetrSichV).
Umgang mit GefahrstoffenSchutz vor Vergiftungen, Bränden oder Explosionen (TRGS 500, DGUV Regel 112-190).
Absturzgefahr (z. B. Fassadenarbeiten, Dacharbeiten)Risiko von Stürzen aus großer Höhe (ArbSchG, BetrSichV).
Arbeiten in explosionsgefährdeten BereichenGefahr von Explosionen durch brennbare Stoffe oder Gase (BetrSichV, TRGS).
Arbeiten in beengten oder schwer zugänglichen BereichenErschwerte Rettungsmöglichkeiten im Notfall (DGUV Regel 113-004).
Arbeiten mit AtemschutzgerätenNotwendigkeit der Überwachung der Atemschutzausrüstung und der Nutzer (DGUV Regel 112-190).
Arbeiten in chemischen Anlagen oder RaffinerienHohe Gefährdung durch chemische Stoffe oder Prozesse (TRGS, BetrSichV).
Arbeiten in Abwasseranlagen oder KläranlagenGefahr durch giftige Gase oder Sauerstoffmangel (DGUV Regel 113-004).

In all diesen Bereichen beobachtet ein Sicherungsposten die Arbeiten. Er stellt sicher, dass Arbeiter keine Fehler machen und überwacht externe Parameter, wie Wind, Verkehr oder die Sauerstoff- bzw. Schadstoffkonzentration am Einsatzort. 

BGB, Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Regeln schreiben SiPo vor

Das Bestellen eines Sicherungspostens ist eine Pflicht, die indirekt sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist. Genauer gesagt in § 618. Denn dieser fordert die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, um die Lebens- und Gesundheitsgefahren für Arbeitnehmer so weit wie möglich zu minimieren. Der SiPo ist eine Maßnahme, dieser Pflicht nachzukommen. 

Die folgende Übersicht zeigt weitere Werke, aus denen sich eine Pflicht zum Bestellen eines Sicherungspostens ergibt.

Rechtliche GrundlagePflicht (ausformuliert)
BGB § 618 (Fürsorgepflicht)Der Arbeitgeber muss durch den Einsatz von SIPO die Gesundheit und Unversehrtheit der Beschäftigten bei gefährlichen Arbeiten schützen.
ArbSchG § 3 (Gefährdungsbeurteilung)Der SIPO muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden, um Gefahren zu erkennen und Schutzmaßnahmen umzusetzen.
DGUV Regel 113–004Der SIPO muss körperlich und geistig geeignet sein, die Arbeiter überwachen und Rettungsmaßnahmen einleiten.

Darüber hinaus finden sich spezielle Vorgaben auch in der BetrSichV (Sicherheit von Maschinen/Anlagen), der TRGS 500 (Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen), der DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) sowie der DGUV Regel 112-190 (Atemschutz).

Sicherungsposten zu beauftragen, ist Pflicht des Arbeitgebers

Das Bestellen des SiPo ist grundsätzlich eine Pflicht des Arbeitgebers. In der Regel kümmern sich Führungskräfte oder Betriebsleiter darum, diese zu erfüllen. Sie setzen den Sicherheitsposten dabei situationsbedingt gemäß Gefährdungsbeurteilung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ein, sofern Arbeiten mit besonderen Gefahren anstehen. 

SiPo beugt Unfällen vor und rettet Leben: Der Sicherungsposten ist kein notwendiges Übel. Die Arbeiten erfordern spezielle Kenntnisse und eine besondere Aufmerksamkeit. Nur so ist es möglich, Gefahren rechtzeitig zu erkennen, zügig die richtigen Maßnahmen einzuleiten und Personen rechtzeitig aus Gefahrensituationen zu bergen. Der SiPo verhindert damit schwere sowie tödliche Unfälle.

Die Aufgaben des SiPo auf der Baustelle: Ein Überblick

Der Sicherungsposten arbeitet Hand in Hand mit SiGeko sowie SiFa und übernimmt dabei komplexe operative Aufgaben. Diese erfordern höchste Konzentration, praktische Erfahrung und fundierte Kenntnisse in Bezug auf Arbeitsschutz und ‑sicherheit. Die folgende Übersicht zeigt einige der wichtigsten Aufgaben eines SiPo:

  • Anwesenheitspflicht: Der SIPO muss während der gesamten gefährlichen Arbeit durchgehend anwesend sein und darf seinen Posten nicht verlassen, ohne die Arbeiten zu unterbrechen.
  • Unterweisung der Arbeiter: Die Fachkraft weist die Arbeiter in die Gefahren, in die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und in den Umgang mit Schutzausrüstung ein, bevor die Arbeiten beginnen.
  •  Prüfung der Schutzausrüstung (PSA): Vor dem Beginn der Arbeit kontrolliert der Sicherheitsposten, ob alle Arbeiter die vorgeschriebene PSA (z. B. Atemschutz, Gurte, Helme) korrekt angelegt haben und ob diese funktionstüchtig ist.
  • Überwachung der Arbeiter: Er muss die im Gefahrenbereich tätigen Personen durchgehend visuell oder akustisch überwachen, um Gefahren frühzeitig erkennen zu können.
  •  Einhaltung der Sicherheitsvorschriften: Der SiPo muss sicherstellen, dass alle Arbeitsschutz- und Sicherheitsregeln (z. B. DGUV, BetrSichV) eingehalten werden. Das erfordert ein fundiertes Wissen im Bereich Arbeitsschutz. 
  • Eingreifen in Gefahrensituationen: Bei akuten Gefahren (z. B. Sauerstoffmangel oder Brand) hat der SiPo das Recht und die Pflicht, die Arbeiten sofort zu stoppen und die Arbeiter in Sicherheit zu bringen.
  •  Notfallmanagement: Kommt es zu einem Unfall oder treten sehr große Gefahren auf, muss der Sicherheitsposten unverzüglich Rettungskräfte (Feuerwehr, Rettungsdienst etc.) alarmieren und eine Erstversorgung der Verletzten durchführen.
  •  Rettungsbereitschaft: Der SiPo muss außerdem technisch und körperlich dazu in der Lage sein, Verletzte aus brenzligen Bereichen zu bergen. Ein typisches Beispiel ist das Bergen aus Behältern, etwa bei Bewusstlosigkeit der Arbeiter. 
  • Dokumentation: Zu den Aufgaben des Sicherheitspostens gehört auch das Protokollieren seiner Arbeit. Dabei muss er unter anderem Arbeitsabläufe, Sicherheitschecks sowie eventuelle Zwischenfälle genauestens protokollieren.

Die goldene Regel für SiPos: Immer nur eine Aufgabe zur Zeit. Denn die Fachkräfte benötigen Ihre volle Aufmerksamkeit, um Gefahren zu erkennen und Risiken zu vermeiden. Sie dürfen daher keinerlei Nebentätigkeiten wie das Zureichen von Werkzeugen oder Arbeitsmitteln durchführen, um die Arbeitssicherheit nicht zu gefährden. 

Aus der Praxis: Sicherungsposten sichert Schweißarbeiten ab

In einem Chemiebetrieb stehen Schweißarbeiten in einem leeren, freigemessenen Tank an. Die Gefährdungsbeurteilung (ArbSchG § 3) ergibt folgende Risiken: 

  • Sauerstoffmangel durch Gaseinträge, 
  • Explosionsgefahr durch mögliche Rückstände und 
  • Absturzrisiko beim Einstieg. 

Der Betriebsleiter beauftragt daher einen zertifizierten Sicherungsposten, um die Arbeiten umfassend überwachen zu lassen.

SiPo prüft Schutzausrüstung und überwacht Arbeiter kontinuierlich

Der SIPO prüft vor Arbeitsbeginn die Erlaubnisscheine, die Atemschutzgeräte und die Rettungsausrüstung. Während der Schweißarbeiten beobachtet er den Arbeiter im Tank ständig per Sicht- und Sprechverbindung. Plötzlich bricht der Arbeiter zusammen. Der Grund: Sauerstoffmangel durch undichte Schweißnaht und austretende Gase.

Sicherheitsposten stoppt Arbeiten und leitet Personenrettung ein

Der SiPo erkennt die Gefahr sofort. Er stoppt die Arbeiten und leitet die Rettung ein. Dabei bedient er sich einer bereitstehenden Rettungswinde, mit der er den bewusstlosen Arbeiter aus dem Tank hebt. Anschließend leistet die Fachkraft Erste Hilfe, bis der Rettungsdienst eintrifft. 

Wichtig zu wissen: Ohne den Sicherheitsposten wäre der Arbeiter sehr wahrscheinlich erstickt. Der SiPo konnte die Katastrophe verhindern und so das Leben des Schweißers retten. Dieser erlitt keine Verletzungen und kam schon bald wieder zu sich.

Intern oder extern: Wann es sich lohnt, einen SiPo zu beauftragen

Grundsätzlich kann jeder die Rolle eines Sicherheitspostens übernehmen, der körperlich und geistig dazu in der Lage ist. Die Fachkraft muss eine Ausbildung als Ersthelfer sowie weitere fachspezifische Fortbildungen absolviert haben. Letztere sind insbesondere dann Pflicht, wenn die Tätigkeit Spezialwissen erfordert – etwa beim Befahren von Behältern oder bei Arbeiten mit Atemschutzausrüstung. Gleiches gilt bei Arbeiten an Gleisanlagen oder dann, wenn spezielle Sicherheitsausrüstung zu bedienen ist. 

Bei einfachen und kurzen Arbeiten eigene Arbeiter beauftragen

Handelt es sich um einmalige Arbeiten, treten Aufgaben nur sporadisch auf oder ist die Einsatzzeit stark begrenzt? Dann lohnt es sich in der Regel, eigene Mitarbeiter als Sicherheitsposten abzustellen. Diese sind ohnehin vorhanden und die zusätzlichen Kosten halten sich in Grenzen. 

Vorteil des internen SiPoNachteil des internen SiPo
Mitarbeiter kennt die KollegenKumpel-Falle, Kollegen drücken eher ein Auge zu
Schnelles Einarbeiten in Teams und UmgebungGefahr der Übernahme zusätzlicher Aufgaben
Schnelle Hilfe durch OrtskenntnisTeils fehlendes Spezialwissen, auch in Bezug auf Messtechnik

Externen SiPo: längere Arbeiten, Spezialwissen und Ausrüstung

Fallen häufiger gefährliche Arbeiten an oder dauern diese mehrere Tage oder Wochen? Dann rechnet es sich in der Regel, wenn Sie einen externen Sicherheitsposten beauftragen. Sie bekommen dann speziell für Ihren Bereich ausgebildete SiPos, die eigene Ausrüstung und Messgeräte mitbringen. Die Fachleute verfügen über das nötige Spezialwissen, haben viel Erfahrung und sorgen somit für ein hohes Maß an Sicherheit. 

Vorteile eines externen SiPoNachteile eines externen SiPo
Striktes Befolgen der Aufgabe ohne emotionale/persönliche Bindung zu FacharbeiternZusätzliche Kosten durch Dienstleister
Hoch ausgebildetes, spezialisiertes Personal mit viel Erfahrung bei der Arbeit als Sicherungsposten; verringert die Aus-/WeiterbildungskostenVerfügbarkeit muss gegeben sein
Externe SiPo führt nur seine Arbeit aus und übernimmt keine Nebentätigkeit; das schützt vor Haftungsrisiken durch OrganisationsverschuldenKommunikation mit Team teils eingeschränkt
Eigene Mess- sowie Schutzausrüstung und Erfahrung im Umgang damit; schützt vor Folgen der Fehlbedienung

Externe SiPo: Kosten hängen von Aufgabe und Einsatzdauer ab

Professionelle Sicherungsposten kosten je nach Auftragsumfang und Einsatzfeld in der Regel zwischen 25 und 40 Euro pro Stunde. Nehmen Sie die Arbeit der SiPos über Nacht, an Wochenenden oder an Feiertagen in Anspruch, können Zuschläge zu höheren Ausgaben führen. Gleiches gilt auch dann, wenn Sie spezielle Ausbildungen, Fähigkeiten oder Messgeräte voraussetzen. Verbindliche Antworten erhalten Sie hier nur mit dem individuell kalkulierten Angebot eines Sicherungspostens.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu SiPo auf Baustellen

Was ist ein Sicherheitsposten und über welche Qualifikation verfügt er?

Ein Sicherungsposten ist eine spezialisierte Fachkraft, die gefährliche Arbeitsbereiche überwacht, um Unfälle zu verhindern und im Notfall Leben zu retten. Er muss eine Erste-Hilfe-Ausbildung haben, nach DGUV Regel 113-004 geschult sein und Kenntnisse in Arbeitsschutzvorschriften wie ArbSchG oder TRGS 500 besitzen. Bei Bedarf sind zusätzliche Qualifikationen wie Atemschutz-Schulungen nach DGUV Regel 112-190 erforderlich.

Ist das Bestellen eines SiPo auf der Baustelle Pflicht oder Freiwillig?

Das Bestellen eines SiPo ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Arbeiten mit besonderen Gefahren anstehen. Die Pflicht ergibt sich aus dem BGB § 618, ArbSchG § 3 und weiteren Vorschriften wie der DGUV Regel 113-004. Ohne SiPo riskiert der Arbeitgeber Bußgelder oder Haftung bei Unfällen.

In welchen Situationen sind Sicherheitsposten auf Baustellen Pflicht?

Sicherheitsposten sind immer dann Pflicht, wenn Lebensgefahr besteht, etwa beim Befahren von Behältern, Arbeiten mit Gefahrstoffen, Gleisarbeiten, Schweißarbeiten in Tanks oder bei Absturzgefahr. Auch in chemischen Anlagen oder bei Maschinen mit hohem Verletzungsrisiko ist ein SiPo vorgeschrieben.

Wer bestellt die Fachkraft und auf welcher Grundlage erfolgt das?


Der Arbeitgeber, meist der Betriebsleiter oder die Führungskraft, bestellt den SiPo. Die Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 3, die von der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) erstellt wird. Diese bewertet die Risiken und entscheidet über den Einsatz.

Wann rechnet sich ein externer SiPo und welche Vorteile hat dieser?

Ein externer SiPo rechnet sich bei längerfristigen oder komplexen Einsätzen, wenn Spezialwissen oder eigene Ausrüstung wie Rettungswinden oder Gasmesstechnik benötigt wird. Externe SiPos bieten fachliche Expertise, entlasten den Arbeitgeber haftungsrechtlich und sind flexibel einsetzbar. Durch die fehlende Bindung zum Team sind sie in der Regel stikter, was die Arbeitssicherheit erhöht.

Wie viel kostet ein externer Sicherheitsposten für Bauarbeiten?

Die Kosten für externe SiPos liegen in der Regel zwischen 25 und 40 Euro pro Stunde. Zusätzliche Kosten entstehen durch Sonderausrüstung oder spezielle Zertifizierungen. Eine genaue Kalkulation erhalten Sie durch eine individuelle Anfrage bei Sicherheitsdienstleistern.

Darf ein SiPo andere Aufgaben übernehmen?

Nein. Der SiPo darf ausschließlich die Überwachung durchführen. Nebentätigkeiten wie das Zureichen von Werkzeugen sind verboten.

Wie lange muss ein SiPo anwesend sein?

Der SiPo muss durchgehend anwesend sein, solange die gefährliche Arbeit andauert. Verlässt er seinen Posten, müssen die Arbeiten unterbrochen werden.